Dachgeschossausbau
Der Bauplatz ohne Grunderwerbsteuer
Dachgeschossausbau erweitert WohnraumreservenUnzählige Bauplätze in Deutschland sind zwar voll erschlossen bislang jedoch unentdeckt. Und sie genießen den Vorteil, von der Grunderwerbsteuer befreit zu sein: die Dachgeschosse.
Voraussetzung für den Ausbau des bislang ungenutzten Dachgeschosses zu Wohnzwecken ist natürlich die Genehmigung der zuständigen Baubehörde. Die aber dürfte der Wohnraumerweiterung kaum Steine in den Weg legen. Mindestens ebenso wichtig aber ist eine intakte Dacheindeckung.