Stolpe: Alkoholmissbrauch am Ruder konsequent bekämpfen
03. Juni 2005, Nr.: 178/2005
"Kapitän, Steuermann und Mannschaft brauchen einen klaren Kopf. Wer trinkt, gehört nicht ans Ruder. Für die Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, Alkoholmissbrauch am Ruder konsequent zu bekämpfen. Deshalb wird die neue allgemeine Promillegrenze in der Seeschifffahrt von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt und damit an die Grenzwerte im Straßenverkehr und in der Binnenschifffahrt angeglichen." Das sagte Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe heute in Berlin. Dies werde die Bundesregierung jetzt per Verordnung umsetzen. Die Grenze werde auf allen deutschen Seeschifffahrtsstraßen und weltweit für deutsche Schiffe gelten. Die neue Regelung gilt für die gesamte Besatzung. Bislang galt die Promillegrenze nur für Kapitän und Steuermann. "Die Neuregelung ist unerlässlich, denn jeder Bordarbeitsplatz im Brücken-, Maschinen- und Decksdienst ist für die Sicherheit des Schiffs von Bedeutung", sagte Stolpe. Zusätzlich soll für bestimmte Gefahrguttransporte auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen künftig eine noch restriktivere Promilleregelung gelten. Dazu zählten insbesondere Tankschiffe, die gefährliche Güter und umweltschädliche oder radioaktive Stoffe befördern. "Hier heißt es auf der Straße schon lange: Null Promille. Wir übertragen das nun auch auf die Seeschifffahrt", sagte der Minister.
Stolpe erinnerte in diesem Zusammenhang an zwei Schiffunglücke der jüngeren Zeit: Im Juni 2004 havarierte das Motortankschiff ENA 2 im Hamburger Hafen. 60 Tonnen Schwefelsäure flossen in die Elbe. Der Schiffsführer hatte 2,1 Promille im Blut. Am 3. März 2005 kollidierte die "Karen Danielsen" im Großen Belt mit der Großen Belt-Brücke zwischen Fünen und Seeland. Der Steuermann, der das Schiff mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,55 Promille gesteuert hatte, kam bei der Kollision ums leben. 9 Besatzungsmitglieder wurden verletzt.
Über die neue Promilleregelung hinaus soll im Seeaufgabengesetz ein Fahrverbot auch außerhalb konkreter Gefährdungen bei groben oder beharrlichen Verstößen gegen Verkehrsvorschriften, insbesondere bei Alkoholmissbrauch, eingeführt werden. Stolpe: "Wenn wir es ernst meinen, brauchen wir wirkungsvolle Instrumente. Wenn Alkohol im Spiel ist, müssen wir in der Lage sein, vorläufige Maßnahmen wie die Anordnung des Ruhens der Fahrerlaubnis durchzusetzen."
Der Minister unterstrich, dass die Bundesregierung zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs nicht nur auf wirksame Sanktionen setze, sondern auch auf ein neues Präventionskonzept. "Es wäre fatal, abwarten zu müssen, bis ein potenziell ungeeigneter Schiffsführer einen Seeunfall verursache, bevor ihm das Patent entzogen werden kann", so Stolpe. Deshalb werde die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Erteilung von Befähigungszeugnissen im Bereich der Berufs- und Sportschifffahrt verschärfen. "Im Klartext: alle, die sich im Verkehr - auch im Straßenverkehr - bislang als unzuverlässig erwiesen haben, werden es künftig schwerer haben, Lizenzen zu erwerben oder zu behalten", sagte Stolp