Streit vom Zaun gebrochen

Streit vom Zaun gebrochen

Statt Maschendraht hatte ein Nachbar blickdichtes Material gewählt

Das Lied vom „Maschendrahtzaun“ war vor etlichen Jahren ein Hit. Es sollte ein Symbol dafür sein, wie erbittert Nachbarn gelegentlich miteinander streiten. Und tatsächlich müssen sich Gerichte immer wieder mit derartigen Fällen befassen. So hatten sich zwei Streithähne vor einer Schiedsstelle darauf geeinigt, dass zwischen ihren Grundstücken ein 1,25 Meter hoher Maschendrahtzaun errichtet werden solle. Daran hielt sich aber der Erbauer nicht, er wählte eine fast doppelt so hohe Trennwand aus Metall und Holz.

Der Fall landete vor dem Kadi − und ein Richter urteilte nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern im Sinne des Klägers. Wenn man sich schon vor einem Schiedsgericht geeinigt habe, dann müsse auch tatsächlich der erwünschte Maschendrahtzaun entstehen. Das andere Gebilde, so der Beschluss, müsse verschwinden.
(Amtsgericht Strausberg, Aktenzeichen 9 C 205/04)


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