Bundesingenieurkammer für Höchstmaß an bundeseinheitlichen Regeln bei Master- und Bachelor-Studiengängen für Bauingenieure und Architekten
Die Bundesingenieurkammer plädiert dafür, bei Studiengängen für Bauingenieure und Architekten mit Bachelor- und Masterabschluss auf ein Höchstmaß an bundeseinheitlichen Regelungen zu achten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es nach ihrer Auffassung möglich, neue Studiengänge als sinnvolle Ergänzung zu den bewährten deutschen Diplomabschlüssen zu etablieren.Die Bundesingenieurkammer, die 40.000 Ingenieure in der Bundesrepublik vertritt, appelliert deshalb an die Zuständigen der deutschen Hoch- und Fachhochschulen, ihrer Verantwortung für die Ausbildung des technischen Nachwuchses gerecht zu werden und auf effiziente und transparente Regelungen zu achten.
Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Karl-Heinrich Schwinn erklärt dazu:
Es wäre absurd, wenn an deutschen Hochschulen neue Studiengänge für Bauingenieure und Architekten eingerichtet würden, die erst mit aufwendigen Akkreditierungsverfahren bundesweit vergleichbar gemacht werden müssten. Vor dem Hintergrund der dramatisch abnehmenden Zahl von Studienanfängern im ingenieurwissenschaftlichen Bereich sind klare Regeln für neue Ausbildungsangebote nötig.
Nach Meinung des Bundesingenieurkammer müssen deshalb die Akkreditierungsagenturen, die für die Bewertung der neuen Studiengänge zuständig sind, ihr Hauptaugenmerk auf folgende Schwerpunkte richten:
* für den Bachelor müssen die Studieninhalte so gestaltet werden, dass der Abschluss als berufsbefähigend anerkannt werden kann,
* an den Fachhochschulen sollte die Ausbildung wieder stärker praxisorientiert erfolgen (Bachelor and Master of Engineering),
* den Technischen Universitäten sollte die wissenschaftlich orientierte Ausbildung vorbehalten werden (Bachelor and Master of Science).