BDF warnt vor vorschnellen Vertragsabschlüssen
Mit seinem Beschluss vom 11. Mai 2001 hat der Gesetzgeber den Weg für die Einbeziehung der Immobilie in die private Altersvorsorge geöffnet.
Das modifizierte Entnahmemodell ermöglicht es dem Anleger, das angesparte Vorsorgekapital in Höhe eines Betrages zwischen EUR 10.000 und EUR 50.000 zu entnehmen und als Eigenkapital beim Erwerb der Wohnimmobilie zu verwenden. Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit wird aber nur dann zu einer wirklichen Möglichkeit für den einzelnen Anleger, wenn der von ihm geschlossene, individuelle Altersvorsorgevertrag eine solche Entnahmemöglichkeit tatsächlich vorsieht und sie auch wirtschaftlich sinnvoll gestaltet. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau, Dirk-Uwe Klaas erklärt: Darauf müssen künftige Sparer achten. Zurzeit liegen im Übrigen noch keine vom Bundesfinanzministerium zertifizierten Anlageprodukte vor. Daher sollte man jetzt nicht vorschnell Verträge abschließen.