Bauschäden vermeiden!

Bauschäden vermeiden!
Podiumsdiskussion bei der BAUExpo zur Qualitätssicherung
des Planen und Bauens

WIESBADEN, 22. Februar 2005

Wie der Traum vom eigenen Haus nicht zum Albtraum wird, das erörtern Vertreter des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), der Bauaufsichtsbehörden und der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) mit Messebesuchern der BAUExpo am 25. Februar. Die Podiumsdiskussion findet im Rahmen der Fachvorträge im Ausstellungszentrum Hessenhallen von 14.00 bis 15.00 Uhr im Raum 1 statt. Alle am Bau Beteiligten tragen dazu bei, dass die Qualität am Bau gehalten und Bauschäden vermieden werden auch der private Bauherr. Die meisten Schäden entstehen dadurch, dass an der falschen Stelle gespart wird. Um dies der Öffentlichkeit - auch durch Beispiele - bewusst zu machen und Publikumsfragen zu beantworten, stehen zur Verfügung: * Ministerialrat Erich Allgeier, HMWVL
* Ministerialrat Jürgen Gundlach, HMWVL
* Dipl.-Ing. Monika Bader, Bauaufsichtsbehörde der Kreisstadt Limburg / Lahn
* Dipl.-Ing. Heike Kiefer-Eisenträger, Vizepräsidentin der IngKH
* Dipl.-Ing. ÖbVI Jürgen Wittig, Vorstandsmitglied der IngKH
* Dipl.-Ing. Karl-Wilhelm Engelhardt, Ingenieurbüro Lückoff + Engelhardt GmbH
* Dipl.-Ing. Thomas Junge, Ingenieurbüro Junge

Die am 1. Oktober 2002 in Kraft getretene neue Hessische Bauordnung setzt anstelle von gleichförmigen staatlichen Kontrollen auf individuelle Lösungen und damit auf die Verantwortung besonders qualifizierter Ingenieure, um ein nachhaltiges Bauen nach dem aktuellen Stand der Technik sicher zu stellen. Die Messlatte für die Qualifizierung der Ingenieure, die die früheren staatlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen, liegt hoch. Damit wird Gefahrenschutz und Verbraucherschutz gewährleistet.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt. Auf dieser Basis wird von der Ingenieurkammer in einem sorgfältigen Zulassungsverfahren sowohl die fachliche Eignung als auch die Berufserfahrung geprüft, bevor ein Eintrag in eine entsprechende Fachliste erfolgen kann. Auch nach der Zulassung überwacht die Kammer diese Experten: Sie unterliegen einer Fortbildungsverpflichtung und müssen jährlich einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Bauordnungsrechts kann die Kammer einen Ausschluss aus der Fachliste einleiten und damit den jeweiligen Ingenieur für die Übernahme von früher staatlichen Aufgaben vom Markt nehmen. Es ist aber am Bauherren, qualifizierte Planer zu beauftragen.

Die Messebesucher sind herzlich eingeladen, sich bei der Diskussion mit Fragen und Wünschen an die Verantwortlichen des Ministeriums, der Bauaufsichtsbehörde sowie der Ingenieurkammer zu wenden, und den Stand 6 D 22 der IngKH in Halle 6 zu besuchen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Ingenieurkammer Hessen
Bettina Gehbauer-Schumacher
Öffentlichkeitsreferentin
Gustav-Stresemann-Ring 6, 65189 Wiesbaden
Tel.: 0611/97457-14
Fax: 0611/97457-29
E-Mail: gehbauer@ingkh.de