Wie sieht die Zukunft der Baugesetzgebung in Hessen aus?

Wie sieht die Zukunft der Baugesetzgebung in Hessen aus?
Vortrag an der FH Frankfurt

WIESBADEN, 26. April 2005

Am Donnerstag (28.) referiert Ministerialrat Erich Allgeier vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) zum Thema „Planungsfreiräume durch hessisches Baurecht: Mehr Eigenverantwortung weniger staatliche Kontrolle“ an der FH Frankfurt. Der Vortrag findet von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gebäude 8, Raum 111 / 112 statt. Die Teilnahme an dem von der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) in Kooperation mit dem Fachbereich 1, Architektur Bauingenieurwesen Vermessungswesen, der Fachhochschule Frankfurt veranstalteten Vortrag ist kostenfrei. Dieser erläutert vor allem die Eigenverantwortung aller am Bau Beteiligten.Allgeier ist der zuständige Baurechtsreferent im HMWVL. Er wird die aktuellen und zukünftig geplanten Rechtsvorschriften in Hessen erläutern. Da die Bauaufsichtsbehörde nicht mehr allumfassend prüft, ist es für den nun eigenverantwortlich handelnden Planer und Bauherren um so wichtiger, die Verfahrensbestimmungen der Bauordnung und den Umfang der jeweils maßgeblichen öffentlich-rechtlich geregelten Pflichten zu kennen. Ein konkretes Beispiel für das zur Zeit stattfindende Umschwenken von umfassender staatlicher Betreuung zu mehr Eigenverantwortung von Bürgerinnen und Bürgern ist die Hessische Bauordnung, die am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten ist. Die präventive staatliche Kontrolle ist in vielen Bereichen entfallen. Um der staatlichen Verpflichtung gerecht zu werden, für sichere Lebensräume im Bereich des Bauwesens zu sorgen, hat sich der Staat aber nicht ersatzlos zurückgezogen. An die Stelle der staatlichen Kontrolle ist vielmehr eine gesetzlich geregelte Übernahme der Verantwortung durch Bauvorlageberechtigte, anerkannte Sachverständige oder Nachweisberechtigte getreten, soweit dies nach dem Gefahrenpotential des jeweiligen Bauvorhabens aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

Die staatliche Kontrolle entfällt dort, wo die entsprechende Überprüfung von privaten Sachverständigen übernommen werden kann. Diese müssen für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich über besondere Qualifikationen verfügen. Die Personen, die die bautechnischen Nachweise aufstellen und prüfen, stehen auch bei der Bauüberwachung in der Pflicht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Bettina Gehbauer-Schumacher
Öffentlichkeitsreferentin IngKH
Gustav-Stresemann-Ring 6, 65189 Wiesbaden
Tel.: 0611/97457-14
Fax: 0611/97457-29
E-Mail: gehbauer@ingkh.de

Gaby von Rauner,
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit FH FFM
Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt am Main
Tel.: 069/1533-2409
Fax: 069/1533-2403


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