Baulicher Schallschutz muss marktverträglich bleiben!

Baulicher Schallschutz muss marktverträglich bleiben!
Positionspapier der Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft

Unter der Zielsetzung, das Wohlbefinden der Menschen gegen Lärmbelästigung zu sichern ohne die Finanzierbarkeit des Bauens zu gefährden, wird seit einigen Jahren die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" überarbeitet. Jetzt zeigte sich immer deutlicher, dass die Normverfasser dieses gemeinsame Ziel aus den Augen verlieren. "Schallschutz muss mit einfachen Mitteln planbar, ausführungssicher und bezahlbar bleiben", fordert die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) zusammen mit 19 wichtigen Verbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft. Ihnen ist eine marktverträgliche Schallschutzregelung so wichtig, dass sie erstmalig gemeinsam gegen eine Fehlentwicklung vorgehen.Im jetzigen Bearbeitsstand sieht der Normenausschuss bei den Schallschutzanforderungen drei Stufen vor. Zu welcher Rechtsunsicherheit eine solche Einteilung führen kann, zeigte bereits die seit 1989 geltende DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau". Sie enthält normenrechtlich verbindliche Schallschutzanforderungen und vertraglich zu vereinbarende "Vorschläge und Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz" im Beiblatt 2. Diese Differenzierung hatte zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen um den geschuldeten Schallschutz zur Folge. Ihre persönlichen Vorstellung von Verbraucherschutz vor Augen, entschieden Gutachter und Gerichte immer öfter, dass nicht der normativ geregelte, sondern die empfohlenen Vorschläge für erhöhten Schallschutz geschuldet seien. Die von den Akustikern im Normenausschuss geforderte neue Einteilung in drei Schallschutzstufen würde diese Rechtsunsicherheit noch deutlich steigern. Konfrontiert mit der Gefahr, dass derartig praxisfremde Regelungen jegliche Investitionsbereitschaft in den Wohnungsbau zum Erliegen bringen, veröffentlichten jetzt die Verbände der Bau und Wohnungswirtschaft ein gemeinsames Positionspapier für einen rechtsicheren und wirtschaftlichen Schallschutz.

"Die zu erwartende Rechtsunsicherheit und das damit verbundene, unkalkulierbare Haftungsrisiko, wird - zusammen mit den erhöhten Investitionskosten, die weder an Erwerber noch an Mieter weiter gegeben werden können - den Wohnungsbau vollständig zum Erliegen bringen", befürchtet Ronald Rast, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau. Die DGfM fordert deshalb zusammen mit 19 weiteren Verbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft, Schallschutzregelungen, die rechts- und ausführungssicher sowie bezahlbar sind. Im einzelnen heißt das:

* Normenrechtlich verbindlicher Schallschutz darf nicht höher sein, als es der Schutz der Privatsphäre gegenüber dem fremden Wohn- und Arbeitsbereich erfordert.

* Empfehlungen oder Vorschläge zu höherem Schallschutz bzw. zum Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich gehören nicht in die Norm. Sie müssen auf der Ebene von Richtlinien fachkundiger Kreise angesiedelt sein, damit Baupartner sie rechtssicher als höheren Qualitätsstandard vertraglich vereinbaren können.

Um realitätsfremden und marktschädlichen Einflüssen entgegenwirken zu können, fordern die Verbände zusätzlich eine angemessene Gewichtung ihrer Stimmen im Normenausschuss. "Wir können und wollen nicht länger akzeptieren, dass die Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft als Repräsentanten ganzer Wirtschaftsbereiche überhaupt nicht oder nur mit einer Stimme im Normenausschuss vertreten sind", betont Rast, "wegen der gleichen Gewichtung der Stimmen dominieren zur Zeit Einzelpersonen und Einzelinteressen den Normenausschuss". Diese versuchen, aus rein akustischer Sicht wünschenswerte Anforderungen durchzusetzen und ignorieren die Ausführbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und die rechtlichen Konsequenzen.

Das Positionspapier der Bau- und Wohnungswirtschaftsverbände kann aus dem Internet unter www.dgfm.de heruntergeladen werden. Für weitere Informationen steht Dr. Ronald Rast, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau, Tel 0228/857736, gerne zur Verfügung.


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