Hartz IV verhindert Wohneigentum
Katastrophale Regelung für Arbeitslose
Dass Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre und unverschuldet arbeitslos wurden, kaum noch Chancen am Arbeitsmarkt haben, ist eine unbestrittene Tatsache. Um so unverständlicher ist die ab Jahresmitte 2005 geltende Regelung von Hartz IV, dass der Gesetzgeber älteren Mitbürgern ihr mühsam erspartes Wohneigentum wegnehmen kann. Offensichtlich sollen Arbeitnehmer ihr Geld nicht mehr im Inland anlegen, sondern auf Reisen ins Ausland tragen. Wird diese Regelung der Arbeitsmarktreform nicht schnellstens revidiert, lohnt es sich nur noch für unkündbare Arbeitnehmer, in Immobilien zu investieren und damit die deutsche Wirtschaft zu stärken.Nicht nur die Diskussion um den Wegfall der Eigentumszulage belastet den Wohnungsbau. Jetzt nimmt der Staat auch noch in Kauf, dass die sicherste und beliebteste Altersvorsorge Wohneigentum seine Funktion als Beitrag zur Altersvorsorge verlieren kann. Zwar versucht die Arbeitsagentur dies zu verschleiern, indem sie darauf verweist, dass Wohneigentum von angemessener Größe vor dem Zugriff geschützt ist. So darf eine vierköpfige Familie eine eigengenutzte, etwa 130 m² große Immobilie behalten. Sind die Kinder aus dem Haus, ist die geschützte Wohnfläche jedoch erheblich kleiner. Dann kann der Staat bzw. die mit der Umsetzung beauftragte Kommune Arbeitslosen ihr Wohneigentum wegnehmen. Eltern, die in jungen Jahren für sich und ihre Kinder auf Konsum verzichtet und statt dessen Wohneigentum geschaffen haben, werden im Alter dafür bestraft. Da liegt es nahe, sich gar nicht erst für den Erwerb von Wohneigentum zu verschulden.
Angesichts leerer Rentenkassen fordert der Staat eigenverantwortliche, private Beiträge zur Altersvorsorge. Wohneigentum nicht unter die Freibeträge nach Hartz IV fallen zu lassen, ist destruktiv. Diese nur schwer verständliche Regelung wird die Nachfrage nach Wohneigentum dramatisch einbrechen lassen und viele Arbeits- und Ausbildungsplätze im Baugewerbe kosten, prognostiziert Ronald Rast, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM). Ein Ausweichen auf den Mietwohnungsbau sieht Rast nicht, denn durch die Mietgesetze sind Mietwohnungen im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen gegenwärtig auch unrentabel.
Auch soziale Aspekte, wie die Sicherung des gewohnten Wohnumfeldes für ältere Bürger und ein angemessener Schutz vor Altersarmut, stehen in Frage. Rast fordert deshalb, dass die geschützte Wohnfläche sich nicht auf die Größe der Restfamilie gegen Ende des Berufslebens, sondern mindestens auf die der ehemaligen Familiengröße bezieht. Die DGfM wird sich zusammen mit anderen Verbänden der Wohnungswirtschaft dafür einsetzen, diese nicht zu Ende gedachte Regelung abzuschaffen.
Für weitere Informationen steht Dr. Ronald Rast, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau, Tel.: (030) 253596406, gerne zur Verfügung.