Deadline für alte Heizkessel
Am 31.12. diesen Jahres läuft die Schonfrist für alte Heizkessel aus! Grund: Ältere Heizkessel weisen eine vergleichsweise geringe Energieeffizienz und einen hohen Energieverbrauch auf. Der Gesetzgeber hat deshalb in der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen, das Kessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 01. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt wurden, bis zum 31. Dezember 2006 durch den Eigentümer außer Betrieb zu nehmen sind.Eine Verlängerung der Stilllegungsfrist bis Ende 2008 besteht nur, wenn die aktuell zulässigen Abgasverluste eingehalten, bzw. der Brenner erneuert wurde. Ausnahmeregelungen gibt es weiter bei Ein- und Zweifamilienhäusern die vor dem 01. Februar 2002 selbst bewohnt wurden. Hier besteht die Stilllegungsfrist nur bei Eigentümerwechsel mit einer Frist von zwei Jahren (frühestens Ende 2008).
Der Fachverband für Energie-Marketing und -Anwendung (HEA) e.V. beim VDEW weist darauf hin, nicht zu Warten bis die Heizung stillgelegt wird oder aufwändige Teilsanierungen durchzuführen. Der beste Weg zur Modernisierung und Erhöhung der Effizienz führt hier über den qualifizierten Elektro- oder SHK-Handwerker, der fachlich fundiert berät und wertvolle Tipps zu effizienzsteigernden Maßnahmen parat hat.
Auf der Suche nach Alternativen ist die Wärmepumpe zunehmend erste Wahl bei der Installation eines neuen Heizsystems. Sie liefert kostenlose Umweltenergie und schont die Energieressourcen und trägt somit zum Klimaschutz bei. Auf den Internetseiten des Fachverbandes (www.hea.de) erhalten Bauherren und Modernisierer wertvolle Tipps zum Thema Heizung und Warmwasserbereitung und können sich über die effiziente Nutzung von Umweltwärme zur Beheizung von Gebäuden und zur Bereitstellung von Warmwasser informieren.