Natur hat Recht: 30 Jahre Bundesnaturschutzgesetz
Ein rundes Jubiläum für das Bundesnaturschutzgesetz: Vor 30 Jahren ist es in Kraft getreten. Auf einer Tagung in Königswinter zogen Vertreter aus Politik, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Umweltverbänden Bilanz  und wagten einen Ausblick auf die Fortentwicklung des deutschen Naturschutzrechtes.Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Astrid Klug unter¬strich die Bedeutung des Nachhaltigkeitsgedankens für den Schutz der biologischen Vielfalt und damit auch für eine Fortentwicklung des Naturschutzrechts: ÂIch freue mich sehr, dass wir 2008 als Gastgeber der nächsten Vertragsstaatenkonferenz des Überein¬kommens über die biologische Vielfalt die Vertreter von mehr als 100 Staaten in Deutsch¬land zu Gast haben werden. Diese Konferenz hat für die Naturschutzpolitik der nächsten Jahre herausragende Bedeutung. Das gilt international wie auch national. Es muss uns gelingen, einer breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass der Reichtum der Natur unverzichtbare Grundlage jeder Entwicklung ist. Astrid Klug betonte, dass das deutsche Naturschutzrecht entscheidende Impulse durch die beiden europäischen Naturschutz¬richtlinien, die Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie, erfahren habe. ÂTrotz gele¬gentlicher Reibereien leis!
ten diese Richtlinien viel für den Naturschutz und die nach¬haltige Entwicklung in DeutschlandÂ, so die Parlamentarische Staatssekretärin. An der Tagung nahm auch der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, teil.
Das Bundesnaturschutzgesetz, das am 24. Dezember 1976 in Kraft getreten ist, hat die Grundlagen für einen zeitgemäßen und umfassen¬den Schutz von Natur und Landschaft in Deutschland gelegt. Entsprechend den ge¬wandelten Anforderungen wurde es seit 1976 stetig fortentwickelt und enthält heute anspruchsvolle Vorgaben für eine natur- und land-schaftsgerechte Nutzung der Natur¬güter. Die Änderungen des Grundgesetzes im Zuge der Föderalismusreform machen eine umfassende Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich. Ziel des Bundes¬umweltministeriums ist es, ein in der Bevölkerung und bei den Ländern auf breite Akzeptanz stoßendes anspruchsvolles Naturschutzrecht zu schaffen.