REpower Systems AG erhält 30 MW-Auftrag in Schottland

REpower Systems AG erhält 30 MW-Auftrag in Schottland
- Vertrag mit Airtricity über rund EUR 30 Mio. abgeschlossen
- Errichtung von 15 Windkraftanlagen des Typs MM82

Hamburg (iwr-pressedienst) - Die REpower Systems AG (WKN 617703) hat
von einem der größten britischen Windparkentwickler und -betreiber,
Airtricity, einen Auftrag zur Lieferung von insgesamt 15 Windkraftanlagen
des Typs MM82 (entspricht einer Gesamtleistung von 30 MW) nach Schottland
erhalten. Das Gesamtauftragsvolumen für das Projekt beläuft sich auf rund
EUR 30 Mio. Der Windpark bei Dalswinton in Südschottland ist das dritte
Windparkprojekt von Airtricity. Der Auftrag wird ausgeführt von REpower UK
Ltd. mit Sitz in Edinburgh. Baubeginn des Windparks Dalswinton soll bereits in dieser Woche sein.
Die Anlagen werden voraussichtlich in einem Jahr in Betrieb gehen und dann
ca. 18.000 Haushalte mit Windstrom versorgen.

Über REpower:

Die REpower Systems AG zählt zu den führenden Herstellern von
Windenergieanlagen im Onshore- und Offshorebereich. Das international
agierende Maschinenbauunternehmen entwickelt, produziert und vertreibt
Windenergieanlagen mit Nennleistungen von 1,5 bis 5 Megawatt und
Rotordurchmessern von 70 bis 126 Metern für nahezu jeden Standort. Hinzu
kommt ein umfassendes Service- und Wartungsangebot. Die ertragsstarken und
zuverlässigen Anlagen werden im REpower-Entwicklungszentrum in Rendsburg
konstruiert und in den Werken Husum (Nordfriesland) und Trampe
(Brandenburg) gefertigt.
Mit rund 880 Mitarbeitern weltweit kann das seit März 2002 börsennotierte
Unternehmen mit Hauptsitz in Hamburg auf die Erfahrungen aus der
Fertigung und Installation von weltweit mehr als 1.500 Windenergieanlagen
zurückgreifen. REpower ist mit Vertriebspartnern, Tochtergesellschaften
und Beteiligungen in europäischen Auslandsmärkten wie Frankreich,
Großbritannien, Italien, Portugal und Spanien, aber auch weltweit in
Japan, China oder Australien vertreten.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar.

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in
den Vereinigten Staaten dar. Die Aktien der REpower Systems AG
(die "Aktien") dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder "U.S.
persons" (wie in Regulation S des U.S.-amerikanischen Securities Act of
1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") definiert)
oder für Rechnung von U.S. persons angeboten oder verkauft werden, es sei
denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem
Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht, und werden nicht, gemäß
dem Securities Act registriert.

Hamburg, den 26. März 2007


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