Teile der Mietnebenkosten von Steuer absetzbar
Mieter und Wohnungseigentümer können in diesem Jahr erstmals einen Teil der Betriebskosten ihrer Wohnung in ihrer Steuererklärung angeben und brauchen so weniger Einkommensteuer zu zahlen. Darauf macht der IVD Bundesverband in Berlin aufmerksam.
Grundlage für die Abzugsmöglichkeit eines Teils der Mietnebenkosten ist die Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35 a Einkommensteuergesetz (EStG), die seit 2003 gilt. Damit hatte die Bundesregierung die Förderung von Beschäftigung vornehmen wollen. Im Ergebnis können Mieter ihren Anteil etwa an den Kosten des Hauswarts, der Hausreinigung etc. steuermindernd geltend machen.Teile der Mietnebenkosten von Steuer absetzbar
Mieter und Wohnungseigentümer können in diesem Jahr erstmals einen Teil der Betriebskosten ihrer Wohnung in ihrer Steuererklärung angeben und brauchen so weniger Einkommensteuer zu zahlen. Darauf macht der IVD Bundesverband in Berlin aufmerksam.
Grundlage für die Abzugsmöglichkeit eines Teils der Mietnebenkosten ist die Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35 a Einkommensteuergesetz (EStG), die seit 2003 gilt. Damit hatte die Bundesregierung die Förderung von Beschäftigung vornehmen wollen. Im Ergebnis können Mieter ihren Anteil etwa an den Kosten des Hauswarts, der Hausreinigung etc. steuermindernd geltend machen.