Keine Giftschlangenzucht in Eigentumswohnung

Besitzer einer Eigentumswohnung dürfen in ihren eigenen vier Wänden keine giftigen Schlangen und Frösche züchten, da sich andere Eigentümer von diesen bedroht fühlen könnten. Aufzucht und Haltung von giftigen Schlangen, Chamäleons, Kragenechsen und Pfeilgiftfrösche in einer Eigentumswohnung müssen andere Miteigentümer nicht dulden. Dies entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 14 Wx 51/03). Allerdings ist es zulässig, in seiner Wohnung nichtgiftige Reptilien zu halten, sofern andere Wohnungseigentümer dadurch nicht belästigt werden.

Im verhandelten Fall betrieb der Eigentümer einer Erdgeschoss-Wohnung eine regelrechte Zucht der giftigen Tiere - sowohl in seiner Wohnung als auch in seinem Gartenanteil. Die Richter führten laut Immowelt.de aus: Es könne selbst bei artgerechter Haltung nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die gefährlichen Tiere entweichen. Eine solche Bedrohungssituation müssen die anderen Bewohner nicht dulden. Die Gifttiere müssen also weg.

Anders sieht es bei den nicht giftigen Reptilien aus: Solange von diesen keine Geruchsbelästigung ausgehe und die Tiere auch keine anderen vermeidbaren Nachteile für die Nachbarn verursachen, sei deren Haltung und Zucht zulässig.


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