Nicht nur optisch sind Treppengeländer eine feine Sache, sie verhindern auch ein herabstürzen, gerade bei kleinen Kindern ist das wichtig.
Treppenhandläufe und Treppengeländer in Wohngebäude und andere Gebäude, die nicht der Arbeitsstättenverordnung unterliegen müssen bei einer Absturzhöhe von bis 12 m 90 cm hoch sein, im Innenbereich einer Stahltreppe sorgt eine Harfe ( Bilder ) für Sicherheit.
Bei Mehrfamilienhäuser darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen, so daß Kleinstkinder nicht durchfallen können.