Der Naturstein

In der „ Natur „ gefundene Steine nennt man Naturtsein.

Der Oberbegriff ist Gestein, z.B. bei Mineralogen und Geologen.

Wird der Naturstein wirtschaftlich betrachtet, so spricht man von Naturwerksteine, bearbeitet werden diese von Steinmetze und Bildhauer und dafür zuständig ist die DIN 18332.
Für Pflaster- und Straßenbau gilt die DIN 18332 nicht.

Die Natursteine die im Baugewerbe ( Pflaster, Fassade, Bodenbeläge) verarbeitet werden entstammen meistens einem Steinbruch, künstlich hergestellte Werksteine nennt man Ziegelsteine.

Mit dem Naturstein lassen sich Bodenbeläge in Wohnräumen, Terrassen und Wege, Fassaden und Mauerwerke erstellen. Im 19 Jahrhundert wurden noch ganze Häuser aus Naturstein gebaut, die Aussenwand kann bis zu 1,5 m Dick sein.

Sehr Edel wirkt der Naturstein im Garten als Grundstücksabgrenzung oder Böschungsstein.


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