Helfer melden: Berufsgenossenschaft schützt vor horrenden Kosten
Wer beim Bau seines Eigenheimes Helfer anstellt, ob Freunde, Nachbarn, Verwandte oder Kollegen, muss diese bei der BG BAU anmelden. Denn auf privaten Baustellen kommt es häufiger zu Unfällen, als mancher meint. Allein im Jahr 2006 ereigneten sich in Deutschland mehr als 400 zum Teil schwere Unfälle bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten. Darunter mehrere Todesfälle. Vor diesem Hintergrund hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) auf die gesetzliche Pflicht hingewiesen, dass Helfer spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn gemeldet werden müssen.
Bild maurer_hlPrivate Bauherren müssen dafür sorgen, dass ihre Helfer die erforderliche Schutzausrüstung tragen. Beim Trennschleifen und Stemmen (Bild) zusätzlich Schutzbrille aufsetzen.
Viele Unfälle hinterlassen schwerste Folgen und die Betroffenen müssen über Jahre oder lebenslang versorgt werden. Die anfallenden Kosten überfordern die Finanzkraft privater Bauherren zumeist hoffnungslos. Schon in den ersten zwei Jahren können in schweren Fällen Kosten von einigen Hunderttausend Euro oder sogar mehr anfallen.
Die Kosten zur Helfer-Versicherung halten sich dagegen im Rahmen und machen derzeit je nach Region zwischen 1,40 und 1,87 Euro pro Arbeitsstunde aus. Dafür berät die BG BAU Bauherren persönlich über alle gesetzlich notwendigen Maßnahmen zur Unfallverhütung.
Durch die Beratung der Berufsgenossenschaft können Arbeitsunfälle, menschliches Leid und mögliche Forderungen der Helfer nach Schadensersatz vermieden werden. Im Leistungspaket der BG BAU enthalten sind die Entschädigung nach Arbeits- und Wegeunfällen, die Kosten für die Wiederherstellung der Gesundheit oder eine Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall gemindert bleibt.
Sobald Helfer auf der Baustelle mitarbeiten, muss sie der private Bauherr bei der BG BAU melden. Die BG BAU ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für private Baumaßnahmen. Eine Ausnahme gibt es bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Eine weitere Ausnahme: Wenn alle Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden auf dem Bau tätig waren, dann übernimmt die Unfallkasse der öffentlichen Hand den Unfallschutz.
Doch sollten private Bauherren klar unterscheiden, wo Freundschaftsdienste enden und Schwarzarbeit beginnt. So dürfen Hilfsleistungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist es illegal, wenn Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang gegen Entgelt geleistet werden. Auch müssen Helfer die Arbeitsagentur, das Sozialamt, die Krankenkasse oder das Finanzamt über alle Nebeneinkünfte informieren. Bei Verstößen drohen Bauherren und schwarz arbeitenden Helfern Bußgelder, in Extremfällen bis 100.000 Euro.



