Energiepass soll Impulse für die energetische Sanierung im Gebäudebestand auslösen Vorschläge zur Modernisierung sind unverzichtbar
Bonn, im September 2005 - Bis zum 4. Januar 2006 sollen europaweit Energiepässe für neue und bestehende Gebäude eingeführt werden. So schreibt es die EU-Richtlinie zur "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" vor, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Einer entsprechenden Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) haben Bundestag und Bundesrat im Juli mit breiter Mehrheit zugestimmt. Die weiterhin erforderliche Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) soll nun vom neugewählten Bundestag vorbereitet werden. Mit dem Abschluss der Beratungen ist realistischerweise erst im Frühjahr 2006 zu rechnen. Es ist also davon auszugehen, dass sich die Einführung des Energiepasses in Deutschland um einige Monate verzögert.
Mit dem Energiepass sind hohe Erwartungen in Bezug auf den Klimaschutz sowie auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung verknüpft. Er soll Impulse für die energetische Sanierung auslösen und damit den anhaltenden Modernisierungsstau im Gebäudebestand auflösen. Die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. (VdZ) fordert deshalb die breite Einführung eines fachmännisch ausgestellten Bedarfsenergiepasses, der konkrete Maßnahmen zur wirtschaftlichen Gebäudesanierung aufzeigt.
Viele Erfahrungen liegen bereits vor
Deutschland gehört zu den Vorreitern der Energiepass-Idee und hat sich an führender Stelle für die europaweite Einführung eingesetzt. Im Neubau ist der Energiepass seit Inkrafttreten der EnEV im Februar 2002 bereits Pflicht. Zudem liegen aus zahlreichen regionalen Feldtests umfangreiche Praxiserfahrungen mit unterschiedlichen Energiepass-modellen vor. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse bilden eine wichtige Grundlage für die EU-Gebäuderichtlinie, mit der der Energiepass nun auch auf den Gebäudestand ausgeweitet werden soll. Dabei wurden meist Energiepassvarianten auf Basis des Energiebedarfs getestet. Der sogenannte "Bedarfsenergiepass" setzt auf eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden und der installierten Anlagentechnik unter Normbedingungen, unabhängig von Standort und Nutzung. Entscheidendes Kriterium zur Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes ist der Primärenergiebedarf.
Unter den beteiligten Akteuren in Deutschland besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass dieser Bedarfsenergiepass künftig der Regelfall sein sollte. Lediglich die Wohnungswirtschaft schert aus diesem Konsens aus. Sie spricht sich gegen das bewährte und praxiserprobte Modell des Bedarfsenergiepasses aus und setzt sich für einen stark vereinfachten Nachweis ein, der nur die Energieverbrauchswerte wiedergibt. Zwar würde auch der so genannte "Verbrauchsenergiepass" formal den Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie entsprechen. In Fachkreisen wird diese Lösung jedoch als unzureichend angesehen, da der Energieverbrauch in starkem Maße vom individuellen Nutzerverhalten abhängig ist. Eine einheitliche Bewertung, wie sie von der EU-Richtlinie angestrebt wird, würde hierdurch erschwert.
Kompromisslösungen gesucht
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass etwa zwei Drittel aller EU-Länder einen Bedarfsenergiepass einführen. Besondere Regelungen zeichnen sich bislang in Dänemark und den Niederlanden ab. Dort wird sich das Berechnungsverfahren auf unterschiedliche Gebäudetypen beziehen. So ist für Wohngebäude grundsätzlich ein Bedarfspass vorgesehen, für Nichtwohngebäude der Verbrauchspass. Auch in Deutschland wird an einem Kompromiss zwischen beiden Varianten gearbeitet, der sich allerdings nicht allein am Gebäudetyp orientiert, sondern auch an der Größe des Objektes und der Art des Nutzerwechsels. Danach soll bei der Vermietung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern mit bis zu acht Wohneinheiten sowie beim Verkauf von Gebäuden ein Bedarfspass eingeführt werden. Bei größeren Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden bliebe dem Eigentümer die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchspass letztlich freigestellt.
Qualifizierte Modernisierungshinweise sind unverzichtbar
Nach Vorgabe der EU-Richtlinie soll der Energiepass nicht nur den Ist-Zustand dokumentieren, sondern auch konkrete Modernisierungsempfehlungen aussprechen. Sie sollen Impulse für Investitionen in die energetische Sanierung des Gebäudebestands auslösen und damit einen Beitrag zur CO2-Minderung leisten. Der im Feldversuch der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingesetzte Bedarfsenergiepass räumt Vorschlägen zur Modernisierung deshalb breiten Raum ein und betrachtet diese unter dem Aspekt der Energieeinsparung und der Wirtschaftlichkeit.
Dieser Ansatz entspricht in hohem Maße dem Ziel, den Energiepass zu einem wirksamen Klimaschutzinstrument zu machen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Energiepass durch qualifiziertes Fachpersonal ausgestellt wird. Die Wohnungswirtschaft hat hierzu einen Gegenentwurf vorgestellt, der lediglich vorsieht, Sanierungsempfehlungen in Form standardisierter Checklisten auszuhändigen und ansonsten auf die Energieberatung zu verweisen. Die Gründe sind durchschaubar. Der Verbrauchspass soll von den Messdienstleistern als Nebenprodukt der Heizkosten-abrechnung erstellt werden. Diese können jedoch keine qualifizierten Aussagen zu Energiesparmaßnahmen treffen. Sollten die Modernisierungsvorschläge so weit reduziert werden, wäre der Energiepass eines seiner Kerninhalte beraubt und bliebe weitgehend wirkungslos.
VdZ schlägt schrittweise Einführung von Energiepässen vor
Die Widerstände der Wohnungswirtschaft sind primär auf die mit der Ausstellung von Energiepässen verbundenen Kosten zurückzuführen. Dies gilt in besonderem Maße für die Einführungsphase. Nach Schätzungen von Experten werden allein im ersten Jahr zwischen 2 und 2,5 Millionen Energiepässe für Wohngebäude benötigt. Allerdings dürfte sich der Bedarf in den darauf folgenden Jahren auf einem weit niedrigeren Niveau einpendeln. Nach Ansicht der VdZ ist die in der Einführungsphase zu erwartende Bugwelle auszustellender Energiepässe nicht dadurch zu umgehen, dass die inhaltlichen Anforderungen an den Energiepass weiter herabgesetzt werden.
Eine sachgerechte Lösung könnte vielmehr darin bestehen, den Bedarfsenergiepass im Gebäudebestand stufenweise einzuführen. So könnte die Energiepasspflicht für einen Übergangszeitraum an das Baujahr geknüpft werden, denn in der Regel sind die Energiesparpotenziale um so größer, je älter das Gebäude ist.
So macht es Sinn, zunächst die Jahrgänge zu erfassen, in denen noch immer weit überdurchschnittliche Energieverbräuche verzeichnet werden. In einem Stufenplan könnten die Regelungen anschließend Schritt für Schritt auf weitere Jahrgänge übertragen werden. Hierdurch würde sich der Kostenaufwand in der Startphase deutlich relativieren.
Die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. (VdZ) ist der Dachverband der Gebäude- und Energietechnik. Sie vertritt Hersteller, Handel und Verarbeiter der Branche. Seit 2001 engagiert sich die VdZ zusammen mit den Verbänden der Glas- und Dämmstoffindustrie im Rahmen der Energie-Pass Initiative Deutschland (EID), die sich für einen branchenübergreifenden Energiepass einsetzt