Stromwirtschaft schlüsselt Energiemix auf

Stromwirtschaft schlüsselt Energiemix auf
VDEW-Pressekonferenz

Rede von Dr. Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer
Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wettbewerb hat den deutschen Strommarkt vielfältiger und bunter gemacht. Die 900 deutschen Stromunternehmen umwerben ihre Kunden mit neuen Marken, neuen Produkten und neuen Vertragsangeboten. Rund ein Drittel aller Haushalte hat seit der Marktöffnung 1998 einen neuen Anbieter gewählt oder beim angestammten Unternehmen den Tarif gewechselt. Bei Gewerbebetrieben liegt diese Wechselquote bei gut 90 Prozent. Bei der Industrie sind es sogar 100 Prozent - alle Unternehmen haben neue Verträge ausgehandelt.

Der deutsche Strommarkt hat eine Dynamik entwickelt, wie sie noch längst nicht in allen Ländern der Europäischen Union (EU) selbstverständlich ist. Denn Millionen Haushalte in der EU können ihren Stromanbieter nach wie vor nicht frei wählen. Die Haushalte in Frankreich oder Italien beispielsweise werden darauf noch bis Mitte 2007 warten müssen. Erst dann endet das Europa der zwei Geschwindigkeiten - alle Strommärkte müssen voll geöffnet sein.

Für die deutschen Stromkunden gibt es ab Mitte Dezember 2005 ein weiteres Marktelement: die Stromkennzeichnung. Diese Verbraucherinformation wird bundesweit eingeführt. Jeder Stromanbieter wird seinen Energiemix genau aufschlüsseln.

VDEW-Leitfaden zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Viele Stromunternehmen haben ihren Kunden auch bisher schon Auskunft über ihren Erzeugungsmix gegeben. In Geschäftsberichten, Broschüren, Kundenzeitschriften oder im Internet wurden die Angaben zur Stromerzeugung oder Strombeschaffung publiziert. Neu sind jetzt die verbindlichen Vorgaben des deutschen Gesetzgebers für die Stromkennzeichnung. Sie sind im Energiewirtschaftsgesetz festgelegt, das im Juli 2005 in Kraft trat. Die Stromunternehmen sind verpflichtet, den Verbrauchern den Energiemix auf jeder Rechnung und in Werbematerialien auszuweisen.

Die deutsche Elektrizitätswirtschaft hatte sich bereits im Jahr 2002 dafür ausgesprochen, den Verbrauchern nach bundesweit einheitlichem Standard Daten zum Energiemix anzubieten. In einer Kooperation mit der Deutschen Energie-Agentur (dena), Berlin, wurde frühzeitig der Dialog zur Ausgestaltung der Stromkennzeichnung mit allen Interessengruppen aufgenommen. Dabei waren nicht nur die Unternehmen und Verbraucherorganisationen beteiligt - sondern auch drei Bundesministerien fest eingebunden: Wirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Es wurden praxisorientierte Lösungsvorschläge entwickelt, um die Vorgaben der europäischen Richtlinie effizient und verbraucherfreundlich umzusetzen.

Bundesweit einheitliche Kennzeichnung schafft Transparenz für Verbraucher

Diese frühzeitigen Vorarbeiten haben sich gelohnt. Die Unternehmen nutzen jetzt die Arbeitshilfe, um die Stromkennzeichnung pünktlich einzuführen. Der fast 60seitige Leitfaden des VDEW mit seinen Umsetzungshilfen zeigt eindrucksvoll, welchen Aufwand die neue Stromkennzeichnung für die Unternehmen bedeutet. Und dies innerhalb eines extrem knappen Zeitrahmens. Der VDEW stellt die Arbeitshilfe nicht nur seinen Mitgliedern, sondern auch allen Stromanbietern in Deutschland zur Verfügung. So wird erreicht, dass sowohl die Ermittlung der Daten als auch die Umsetzung der neuen Verbraucherinformation bundesweit weitgehend einheitlich gestaltet wird.

Die Unternehmen müssen eine Fülle von Daten erheben und aufbereiten. Das beginnt bei der Erzeugung in den Kraftwerken, reicht beispielsweise über den Einkauf bei Händlern bis zu Importen und Exporten. Je mehr Marktpartner ein Unternehmen hat, desto aufwändiger wird das Verfahren. Manche Stromunternehmen haben bei ihrer Strombeschaffung weit über 300 Geschäftsbeziehungen zu berücksichtigen. Das zeigt die Komplexität der Marktstrukturen.

Alle Stromkunden in Deutschland werden umfangreiche Informationen erhalten, die allerdings übersichtlich gestaltet werden. Denn sie müssen auf den ersten Blick verständlich sein. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, den Energiemix in drei Segmente aufzugliedern: Kernkraft, erneuerbare Energien sowie fossile Brennstoffe. Dazu zählen beispielsweise Braun- und Steinkohle, Gas und Müll. Das entspricht auch den in der EU empfohlenen Vorgaben. Dem deutschen Gesetzgeber hat dies allerdings nicht ausgereicht. Mit typisch deutscher Gründlichkeit schreibt er vor, dass die Unternehmen zusätzlich Angaben über die CO2-Emissionen und den radioaktiven Abfall jeder gelieferten Kilowattstunde (kWh) Strom machen. Während in Deutschland dafür eigens Daten erhoben werden müssen, beschränken sich die europäischen Nachbarn dagegen bei diesen Angaben auf Literaturhinweise.

Mit dem neuen Stromkennzeichen werden die Stromunternehmen auch über spezielle Produktdifferenzierungen informieren. Ökostromanbieter müssen beispielsweise zusätzlich das Ökostrom-Produkt und den Energiemix der übrigen Stromlieferungen abbilden. Außerdem kann die Stromproduktion aus energiesparender Kraft-Wärme-Kopplung als zusätzliches Merkmal ausgewiesen werden.

Bundesweiter Energiemix zum Vergleich

Jeder Verbraucher erfährt künftig auf seiner Stromrechnung nicht nur individuelle Unternehmensdaten zum Energiemix, sondern zusätzlich auch bundesweite Vergleichsdaten zur Stromerzeugung. Dieser bundesweite Energiemix bestand 2004 zu 30 Prozent aus Kernkraft und zu zehn Prozent aus erneuerbaren Energien. Fossile Brennstoffe machten bundesweit 60 Prozent der Stromproduktion aus. Die CO2-Emissionen betrugen im Bundesdurchschnitt 550 Gramm und der radioaktive Abfall 0,0008 Gramm je kWh Strom.

Das neue Stromkennzeichen erfüllt die Wünsche der Verbraucher nach verständlichen und übersichtlichen Informationen. Die Kunden wollen nämlich keine Informationsflut auf ihren Stromrechnungen, sondern einfache und verständliche Angaben. Und zusätzliche Kosten für aufwändige Informationsangebote wollen die Kunden schon gar nicht. Das hat die Markt- und Meinungsforschung über die Kundenwünsche eindeutig ergeben.

Stromkennzeichnung europaweit harmonisieren

Ohnehin ist die Erhebung der Daten über die Herkunft des Stroms keine leichte Übung. Das Bilanzierungssystem ist deshalb ein zentrales Element im VDEW-Leitfaden. Denn von der Güte der Daten hängt die Qualität der Verbraucherinformation ab. Schließlich kann man Strom nicht lagern, er muss stets im Moment des Verbrauchs erzeugt werden. Die einzelnen Kilowattstunden lassen sich nicht markieren, um ihren Weg in den Stromnetzen zu verfolgen. Deshalb zeichnet die Datenerhebung den kaufmännischen Weg der Strommengen nach. Wo dies nicht möglich ist - beispielsweise bei Stromlieferungen aus dem Ausland oder bei Strom, der an der Börse gekauft wurde - wird der europäische Energiemix zu Grunde gelegt. Diese Regelung hat der Gesetzgeber vorgegeben, um Informationslücken zu vermeiden.

Der Harmonisierung der Stromkennzeichnung in Europa kommt eine besondere Bedeutung zu. Unterschiedliche nationale Regelungen müssen abgebaut werden. Die Verbraucherinformation über den Energiemix sollte auch über Ländergrenzen hinweg einheitlich umgesetzt werden, um Verzerrungen zu vermeiden.

Die umfangreichen Vorarbeiten der Stromwirtschaft und die Kooperation mit der dena haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Stromkennzeichnung in Deutschland mehr Transparenz für die Verbraucher schafft. Stephan Kohler, der Geschäftsführer der dena, wird Ihnen nun Einzelheiten dieser Zusammenarbeit erläutern und die Grundlagen des Konzeptes zur Stromkennzeichnung beleuchten.


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