Mit dem Feuer gespielt - Hausbesitzer ließ glimmenden Kamin unbeaufsichtigt
In der kalten Jahreszeit gibt es für viele Immobilienbesitzer kaum etwas schöneres als offenes Kaminfeuer. Doch wer dabei die nötigen Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet, der läuft nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern Gefahr, im Schadensfalle seinen Versicherungsschutz zu verlieren.
(OLG Koblenz, Aktenzeichen 10 U 193/02)Der Fall: Die Freude an der romantischen Stimmung währte nicht lange. Ein Hausbesitzer hatte sich am Kaminfeuer, entzündet durch Papier und Pappe, gewärmt. Anschließend verließ er das Haus für eine Stunde, obwohl die Reste im Kamin noch glimmten. Als er zurückkam, empfing ihn eine Ruine. Es hatte gebrannt, der Sachschaden betrug rund 90.000 Euro. Die Versicherung weigerte sich, dafür aufzukommen. Das Verlassen des Hauses habe eine grobe Fahrlässigkeit dargestellt, begründete die Assekuranz ihre Haltung.
Das Urteil: Die Richter ließen sich von einem Brandsachverständigen den Ursprung des Feuers erläutern. Glut und Asche hatten für Funkenflug aus dem nach zwei Seiten offenen Kamin gesorgt, so die Erkenntnis. Dadurch wurde in der Nähe gestapeltes Holz in Brand gesetzt. Wer trotz einer solchen Gefahr das Haus verlässt, entschied die Justiz, der handelt tatsächlich grob fahrlässig.