punktgestützte Verglasungen
aus ESG
ift Rosenheim erhält Anerkennung zur
vorgeschriebenen Überwachung nach
DIN 18516-4
punktgestützte Außenwandbekleidungen aus Einscheiben-
Sicherheitsglas (ESG) sind im Trend und
werden von Architekten und Bauherren gerne für
eine moderne Architektur verwendet. Es sind nicht
nur die großen Fassaden, sondern auch schon kleinere
Objekte wie Lärmschutz- oder Treppenhausbekleidungen,
bei denen die Montage durch den
Fassadenbauer einer Überwachung durch eine anerkannte
Überwachungsstelle bedarf.Das ift Rosenheim (Institut für Fenstertechnik e.V.)
bietet als anerkannte Überwachungsstelle diesen
notwendigen Service an. Die Überwachung des
Einbaus von punktgestützten, hinterlüfteten Außenwandbekleidung
aus Einscheiben-Sicherheitsglas in
einer Höhe von mehr als 8m über Gelände ist vorgeschrieben
(DIN 18516-4 - Außenwandbekleidungen
hinterlüftet; Einscheiben-Sicherheitsglas; Anforderungen,
Bemessung, Prüfung). Wenn die Konstruktion
nicht der DIN 18516-4 entspricht, ist eine
Zustimmung im Einzelfall erforderlich, bei der das
ift ebenfalls seine Unterstützung anbietet.
Die Überwachung darf nur durch bauaufsichtlich
anerkannte Prüfstellen durchgeführt werden. Verschiedene
Institutionen bieten diesbezügliche Prüfungen
an. Allerdings gelten als bauaufsichtlich anerkannte
Prüfstellen nur die vom DIBt angegebenen
punktgehaltene ESG Verglasung;
ift Rosenheim als Überwachungsstelle anerkannt
Stellen, zu denen das ift zählt. Diese werden im
Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
nach den Landesbauordnungen für
Bauprodukte aus Glas angegebenen Stellen aufgeführt
und können unter www.dibt.de angefordert
werden.