Witt Nittel: Suisse Trading Peak 1 BaFin untersagt Einlagengeschäft Anlegergelder in Gefahr?
Heidelberg, 16. September 2005 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29.12.2005 Herrn Gabriel Junghänel, Breisach, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet. Ferner hat die BaFin Herrn Junghänel verpflichtet, ihr über den genauen Umfang der Geschäfte sowie die ergriffenen Abwicklungsmaßnahmen zu berichten, und ihm jegliche Werbung für erlaubnispflichtige Geschäfte verboten. Unter der Verwendung von Firmierungen wie Suisse Banking und Swiss Trading warb Herr Junghänel bei potentiellen Anlegern für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere für einen als Swiss Trading Peak 1 bezeichneten Sparplan. Dieser Sparplan versprach den Anlegern, dass ihr Kapital einem 100 % Kapitalschutz unterliege.
Mit der Annahme von Anlegergeldern und dem Versprechen unbedingter Rückzahlbarkeit betreibt Herr Junghänel das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung der BaFin verpflichtet Herrn Junghänel zur unverzüglichen und vollständigen Rückzahlung der angenommen Gelder.
Da dieser nach Angaben der BaFin nicht bereit gewesen sei, die unerlaubt betriebenen Geschäfte freiwillig einzustellen und abzuwickeln, besteht in den Augen von Anlegeranwalt Mathias Nittel die dringende Gefahr, daß die Rückzahlung von Anlegergeldern nicht sichergestellt ist.
Witt Nittel, Rechtsanwälte rät daher betroffenen Anlegern, umgehend ihre Ansprüche auf Rückzahlung der eingelegten Gelder geltend zu machen.
Verantwortlich:
Rechtsanwalt Mathias Nittel, Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24, mail: nittel@witt-nittel.de