Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz wird zügig umgesetzt Neue Grundsätze zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz veröffentlicht
Am 29. Oktober 2004 hat Bundesverbraucherministerin Renate Künast das Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein wichtiges Element des Programms ist die Anpassung der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz. Die Neufassung dieser Grundsätze vom 9. Februar 2005 ist im Bundesanzeiger Nr. 58a vom 24. März 2005 erschienen.Zu den wesentlichen Änderungen gehören Aussagen zur Verbesserung der Sachkunde von Pflanzenschutzmittelanwendern und zur Aufzeichnung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Grundsätze enthalten u. a. Details zu Form und Inhalt solcher Aufzeichnungen, die möglichst schlagspezifisch erfolgen sollen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen soll durch das zweite Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes verankert werden, das sich derzeit in der parlamentarischen Diskussion befindet.
Die Anpassung der Grundsätze war auch vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und durch bereits erfolgte Änderungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln dringend erforderlich. Sie ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Reduktionsprogramms chemischer Pflanzenschutz.
Die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz und das Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz finden Sie hier .
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