Entwurf des Wohnungseigentumsgesetzes:
Schutz der Eigentümer noch immer mangelhaft
Eine Neuregelung des Wohnungseigentumsrechts ist überfällig. Der Bundestag hat jetzt die Möglichkeit, den Gesetzentwurf da zu ergänzen, wo die Regierung noch zu unentschlossen ist. Das Wohnungseigentumsgesetz muss dem Schutz der Eigentümer dienen, nicht der Interessenwahrnehmung von Verwaltern Bauträgern oder Notaren, erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e.V.wohnen im eigentum e.V., die Interessenvertretung der Wohnungseigentümer, begleitet das Gesetzgebungsverfahren weiter konstruktiv und fordert die Fraktionen des Bundestages auf, die notwendigen Änderungen zum Schutz der Wohnungseigentümer bei der bevorstehenden Beratung des neuen Wohnungseigentumsgesetzes ausreichend zu berücksichtigen.
Das konfliktträchtige Verhältnis zwischen Eigentümern und Hausverwaltern ist nach wie vor nicht ausreichend geregelt. Die Verwalteraufgaben müssen im Interesse von mehr Transparenz und Verständlichkeit gesetzlich konkretisiert werden. Die Eigentümer brauchen zu ihrem Schutz gesetzliche Fristen wie zum Beispiel zur Vorlage der Hausgeldabrechnungen und verbindliche Regelungen, um die Verwaltung effektiver zu kontrollieren. Verbindliche Qualifikationsstandards für Verwalter und eine gesetzliche Pflicht zur Führung einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sind unbedingt erforderlich. wohnen im eigentum e. V. fordert auch, die Bestellung des Bauträgers als Verwalter zwingend auf zwei Jahre zu begrenzen um die so häufig auftretenden Interessenkollisionen bei der Wahrung der Gewährleistung für die Zukunft auszuschließen.
Es ist noch nicht zu spät, diese Änderungen vorzunehmen. wohnen im eigentum e. V. wird auch die parlamentarische Beratung aktiv begleiten, um die Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren.