IVD: Wohnungseigentumsnovelle nicht dem Wahlkampf opfern

IVD: Wohnungseigentumsnovelle nicht dem Wahlkampf opfern

Novelle des Bundeskabinetts begrüßt / Entscheidungsfähigkeit und Handlungsfähigkeit von Eigentümergemeinschaften werden gestärkt / Novelle ist deutliches Signal für die Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen bei Wohnungseigentum Berlin, 6. Juni 2005. – Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt die durch das Bundeskabinett vorgelegte Gesetzesnovelle zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG). „Die Novelle sorgt für mehr Rechtssicherheit und stärkt die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Eigentümergemeinschaften. Wir befürchten allerdings, dass sie dem Wahlkampf und den Turbulenzen der Parlamentsauflösung zum Opfer fallen könnte. Dies darf keinesfalls geschehen“, fordert IVD-Präsident Johannes-Peter Henningsen.

„Die Novelle ist in einem langen gemeinsamen Verfahren von Praktikern und dem Ministerium sorgsam entwickelt worden“, so Henningsen. Wenn sie beim Wahlkampf auf der Strecke bliebe, würde der dadurch zu erwartende Vertrauensverlust zu Blockaden auf dem Wohnungseigentumsmarkt führen. „Dies wäre umso bedauerlicher, als sich in der WEG-Novelle keine Passagen finden, die einen parteipolitischen Streit nähren“, sagt Henningsen.

Immobilieneigentum ist bei den Deutschen die beliebteste Form der Altersvorsorge. Auch als Kapitalanlageinstrument für breite Kreise der Bevölkerung hat sich das Wohnungseigentum einen festen Platz erobert. Das 1951 in Kraft getretene Wohnungseigentumsgesetz hat sich nach Ansicht des IVD unzweifelhaft bewährt. Entsprechend habe es in der Vergangenheit keine wesentlichen Änderungen erfahren. „Inzwischen zeigt sich jedoch ein deutlicher Justierungsbedarf, der nicht zuletzt durch Änderung der Rechtsprechung veranlasst ist“, erklärt Henningsen.

So müssen die Gerichte zurzeit vielfach gegen den erklärten Willen der Mehrheit der Eigentümer entscheiden, weil für viele Beschlüsse die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich ist. Künftig würde aber zum Beispiel für bestimmte bauliche Veränderungen oder für die Entscheidung über durchzuführende Energiesparmaßnahmen ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss ausreichen. Durch das neue Gesetz würden auch die Wohngeldansprüche der Eigentümergemeinschaft im Zwangsversteigerungsverfahren verbessert, da die zur Bewirtschaftung nötigen Gelder und der Bestand der Wohnanlagen gesichert würden, so Henningsen.

Positiv sei es auch zu sehen, dass sich Verfahren im Wohnungseigentumsrecht künftig nach der Zivilprozessordnung richten sollen. „Das Verfahren ist wesentlich weniger aufwendig als das bisherige“, erläutert Henningsen. Zudem verbessere der Gesetzentwurf die Möglichkeiten, sich über den Inhalt von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft zu informieren. Dies komme vor allem Erwerbern von Wohneigentümern zu Gute, die sich künftig besser über ihre Rechte und Pflichten informieren könnten.

„Insbesondere vor dem Hintergrund der durch die Diskussion über die Eigenheimzulage ausgelösten Verunsicherung potentieller Käufer wäre die Verabschiedung des Gesetzesvorhabens ein deutliches Signal für das Wohnungseigentum und die Verlässlichkeit der diesbezüglichen Rahmenbedingungen“, urteilt Henningsen.

IVD
Jürgen Michael Schick
Vizepräsident und
Bundespressesprecher
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