IVD warnt vor Einbeziehung von Vermietern in Krankenversicherung

IVD warnt vor Einbeziehung von Vermietern in Krankenversicherung

* Mehrbelastung würde vor allem Kleinvermieter treffen
* Altersvorsorge mit Immobilien würde weiter erschwert

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) warnt davor, im Zuge der geplanten Reform der Krankenversicherungssysteme auch Miet- und Zinseinnahmen einzubeziehen. „Diese Idee, die ursprünglich aus dem Konzept der Bürgerversicherung stammt, würde vor allem kleine Vermieter treffen“, warnt Johannes-Peter Henningsen, Präsident des IVD. Der Grund: Wegen der Beitragsbemessungsgrenze blieben Kapital- und Mieteinkünfte von Gutverdienern außen vor. „Die Immobilienwirtschaft würde davon nicht getroffen, aber hart wäre eine solche Maßnahme für Immobilieneigentümer, die eine vermietete Eigentumswohnung oder auch ein Miethaus erworben oder geerbt haben, mit dem sie ihre Altersvorsorge aufbessern“, so Henningsen. Zudem würde das System der Beitragserhebung damit extrem kompliziert werden. Die Krankenkassen erfassen bislang Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung nicht. Die Finanzämter sind darauf nicht vorbereitet und Experten gehen davon aus, dass ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand notwendig wäre.

„SPD und CDU/CSU haben im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgeschrieben, dass die bisherige Diskriminierung der Immobilie im Rahmen der Altersvorsorge beseitigt werden soll. Dazu passt es gar nicht, wenn nunmehr Kleinvermieter, die auf diese bei den Deutschen besonders beliebte Form der Altersvorsorge gesetzt haben, zur Kasse gebeten werden sollen“, so kritisiert Henningsen.

Nachdem mit Wirkung zum 1.Januar 2006 bereits die degressive Abschreibung für Mietobjekte abgeschafft und für den 1. Januar 2007 die Einführung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilienvermögen angekündigt wurde, hätte die Einbeziehung von Vermietungseinkünften in die Finanzierung des Krankenversicherungssystems eine dramatische Signalwirkung für Immobilieneigentümer: „Es ist nicht eine einzelne Maßnahme, sondern es ist die Summe der verschiedenen Maßnahmen, die bei Immobilienbesitzern zu dem Eindruck führt, dass entgegen den Bekundungen der Koalition die Diskriminierung der Immobilie nicht beseitigt, sondern noch verstärkt wird“, so Henningsen.

siehe auch: IVD


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