SOKA-BAU startet Versand der Arbeitnehmer-Kontoauszüge
Wiesbaden, 1.4.2004. SOKA-BAU hat mit dem Versand 2004 der Arbeitnehmer-Kontoauszüge für das Urlaubsverfahren begonnen. Die Kontoauszüge enthalten Informationen zum aktuellen Urlaubsanspruch der gewerblichen Bauarbeitnehmer. Neu ist, dass der Arbeitgeber neben dem an den Arbeitnehmer weiter zu leitenden Exemplar einen eigenen Kontoauszug erhält. Erstmals gibt es von jedem Arbeitnehmer-Kontoauszug je ein Exemplar für den Arbeitgeber sowie ein Exemplar für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber soll die Angaben auf dem für ihn bestimmten Exemplar prüfen und das andere Exemplar an seine Mitarbeiter weiterleiten. Die Kontoauszüge sind alphabetisch nach den Namen der Mitarbeiter sortiert, womit SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) vielfach geäußerten Wünschen der Arbeitgeber nachkommt.
Der Kontoauszug für den Arbeitnehmer enthält die zusätzliche Information, in welcher Höhe der Urlaubsanspruch durch Beitragszahlungen des Arbeitgebers bzw. des vorhergehenden Arbeitgebers gedeckt ist. Diese Zusatzinformation ist erforderlich, da Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung oder Entschädigung für verfallenen Urlaub von SOKA-BAU oder der Gemeinnützigen Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes (UKB) nur erhalten, soweit Beiträge für die Urlaubsansprüche geleistet worden sind. In diesem Zusammenhang ist SOKA-BAU rechtlich verpflichtet, die Arbeitnehmer rechtzeitig über die Beitragsdeckung zu informieren.
Verschlossener Umschlag gewährleistet Datenschutz
Damit der aktuelle Arbeitgeber ggf. keine Information zur Erfüllung der Beitragspflicht durch den Vorarbeitgeber seiner Mitarbeiter erhält, wird der Kontoauszug mit dieser Zusatzinformation nur den Arbeitnehmern - und zwar in einem geschlossenen Umschlag - zur Verfügung gestellt. Das Exemplar für den Arbeitgeber enthält diese Zusatzinformation nicht. So bleibt der Datenschutz gewahrt.
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.soka-bau.de im Kapitel "Leistungen > Urlaub > Kontoauszug".