Versand der Arbeitnehmerkontoauszüge startet im April
Wiesbaden, 01.03.06. Jedes Jahr von Anfang April bis Ende Mai versendet SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) die Arbeitnehmerkontoauszüge für das Urlaubsverfahren. In einem Zeitraum von ca. acht Wochen werden rund 58.000 Arbeitgeber und rund 500.000 Arbeitnehmer angeschrieben. Der Arbeitnehmerkontoauszug enthält aktuelle Informationen zum Urlaubsanspruch der gewerblichen Arbeitnehmer. Darüber hinaus ist dem Kontoauszug zu entnehmen, ob Ansprüche auf Resturlaub oder Entschädigung bestehen. Sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer erhalten je ein Exemplar. Die Verteilung der Kontoauszüge an die Arbeitnehmer erfolgt über die jeweiligen Betriebe.
Der Kontoauszug für den Arbeitnehmer enthält die zusätzliche Information, in welcher Höhe der Urlaubsanspruch durch Beitragszahlungen des Arbeitgebers bzw. des vorhergehenden Arbeitgebers gedeckt ist. Diese Zusatzinformation ist erforderlich, da Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung oder Entschädigung für verfallenen Urlaub von SOKA-BAU nur erhalten, soweit Beiträge für die Urlaubsansprüche geleistet worden sind.
Neu: Formular für Entschädigungsantrag liegt bei
Erstmals wird 2006 den Kontoauszügen ein zusätzliches Formular beiliegen, mit dem Arbeitnehmer Anträge auf Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche stellen können. Die Bearbeitung der Anträge wird so noch einfacher. Der zusätzliche Service erleichtert den Arbeitnehmern und auch den Lohnbüros, die sie dabei unterstützen, die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen. Denn die Anträge müssen jetzt nicht mehr telefonisch bei SOKA-BAU angefordert oder von der SOKA-BAU Website heruntergeladen werden. "Wenn das maschinenlesbare Formular korrekt ausgefüllt wird, kann die Entschädigung für verfallenen Resturlaub in ca. zwei bis drei Wochen auf dem Konto des Arbeitnehmers sein", erklärt Eberhard Laurig, Abteilungsleiter Arbeitnehmer-Leistungen bei SOKA-BAU.
Der Versand der Arbeitnehmerkontoauszüge beginnt Anfang April, weil SOKA-BAU erst dann verlässliche Kontostände vorliegen. Baubetriebe melden zwar im Januar die Daten ihrer Arbeitnehmer für den Dezember des vergangenen Jahres. Sie haben jedoch auch danach noch die Möglichkeit, Daten zu korrigieren. Dies wird auch von ca. 15 Prozent der Betriebe genutzt. Deshalb beginnt der Versand der Arbeitnehmerkontoauszüge erst Anfang April, wenn die meisten Konten vollständig und korrekt erfasst sind.