Streit unter Wohnungseigentümern - Metallgeländer oder Mauern am Balkon?

Streit unter Wohnungseigentümern - Metallgeländer oder Mauern am Balkon?

Sollen in einer Wohneigentumsanlage die Balkonbrüstungen erneuert und Mauern durch Metallgeländer ersetzt werden, so ist dazu nicht immer die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Ein Mehrheitsbeschluss kann ausreichen, entschied das OLG München.Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, waren in einer Wohneigentumsanlage umfangreiche Instandsetzungsarbeiten geplant. Unter anderem mussten die Balkonbrüstungen, die aus gelben Klinkersteinen bestanden, dringend saniert werden. Es waren gravierende Schäden am Mauerwerk und eine ungenügende Standsicherheit festgestellt worden.

In der Eigentümerversammlung fassten die Hausbewohner mehrheitlich den Beschluss, die alten Mauern durch mo-derne Leichtmetallgeländer zu ersetzen. Einige Wohnungseigentümer waren damit aber nicht einverstanden und zogen vor Gericht. Sie vertraten die Ansicht, bei der beschlossenen Umgestaltung der Balkone handele es sich um eine bauliche Veränderung, die nur einstimmig hätte beschlossen werden können. Das OLG München sah das anders (Beschl. v. 14.11.2005 - 34 Wx 105/05).

In dem geplanten Austausch der Balkonbrüstungen sei keine bauliche Veränderung zu sehen, sondern nur eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme. Eine solche habe mit bloßer Stimmenmehrheit beschlossen werden können, so die Richter. Die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sei nicht auf eine Wiederherstellung des früheren Zustands beschränkt. Vielmehr schließe sie auch sinnvolle Modernisierungen, die eine bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellten, mit ein, wenn die entstehenden Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stünden.

Das, so die Richter, sei hier der Fall. Zwar sei das Anbringen von Leichtmetallgeländern etwas teurer als die Wiederherstellung der alten Klinkerbrüstungen. Der Betrag falle aber zum einen angesichts der Kosten der Gesamtsanierung nicht ins Gewicht. Zum anderen werde er schnell durch die deutlich niedrigeren Wartungskosten für die Metallgeländer ausgeglichen. Die einheitliche Neugestaltung der Balkone, so das Gericht, führe auch nicht zu einer optisch nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung des Gesamteindrucks der Wohnanlage. Die Metallgeländer dürften angebracht werden


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