Bauindustrie kritisiert kommunale Bürgschaftspolitik:
* Bürgschaftsvolumen bis zu 40 % des Jahresumsatzes untragbar!
* Vorgaben des Vergabehandbuchs strikt beachten!
* Berechnungsbasis für Bürgschaften bereinigen!
Ein Ende der äußerst rigiden Bürgschaftspolitik besonders der kommunalen Auftraggeber hat der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie heute in Berlin gefordert. "Völlig überzogene Bürgschaftsforderungen stellen für die krisengeschüttelten Bauunternehmen, die sowieso über eine äußerst geringe Eigenkapitalquote verfügen, eine erhebliche Zusatzbelastung dar", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, RA Michael Knipper. Zum Teil summierten sich die von den Unternehmen beizubringenden Bürgschaften auf bis zu 40 Prozent ihres Jahresumsatzes. Besonders kommunale Auftraggeber forderten von den Unternehmen eine Vielzahl von Klein- und Kleinstbürgschaften, die die Avallinie der Unternehmen erheblich belasteten und zudem extremen Verwaltungsauf-wand mit sich brächten. "Kein anderer Wirtschaftszweig hat unter einer derart rigiden Bürgschaftspolitik zu leiden wie die Baubranche", monierte Knipper weiter.Zwar sei es gelungen, die "Bürgschaft auf erstes Anfordern" aus den Vergabe- und Vertragsbedingungen (VOB) herauszunehmen und auch die Gewährleistungsbürgschaften auf zwei Jahre zu begrenzen. Trotzdem hätten viele Unternehmen wegen des engen Kreditrahmens Schwierigkeiten, die geforderten Bürgschaften beizubringen. Durch die Verschärfung der Kreditkonditionen für Bauunternehmen auf Grund der neuen Eigenkapitalvorschriften (Basel II) werde dieser untragbare Zustand noch verstärkt. Knipper forderte daher besonders die kommunalen Auftraggeber auf, die bereits in der VOB/A enthaltenen Erleichterungen bei Sicherheitsleistungen strikt zu beachten und sich an den Vorgaben der Vergabehandbücher zu halten, die Sicherheitsleistungen erst ab einer Auftragssumme von 250.000 Euro vorsehen.
Darüber hinaus will Knipper die Berechnungsbasis für Bürgschaften um Leistungen bereinigen, die mit keinem Gewährleistungsrisiko verbunden sind: "Warum müssen Baubehelfe, Abbrucharbeiten, Wasserhaltung oder Verkehrssicherung in die Berechnung einfließen? Dies ist völlig überzogen und führt zu massiven wirtschaftlichen Nachteilen für die Bauunternehmen." Knipper verwies in diesem Zusammenhang auf ein Pilotprojekt der Bayrischen Baubehörde, nach dem bei Straßenbauprojekten in der Oberpfalz, in Unterfranken und in Schwaben derartige Leistungen nicht mehr in die Gewährleistungssicherheiten eingerechnet werden. Knipper abschließend: "Wir erwarten positive Ergebnisse aus diesem Pilotprojekt, die sofort auf Bundes- und Länderebene übertragen werden sollten".