Presse-Dienst Modernes Heizen Nr. 140, November 2004
Wenn die alte Heizung die geltenden Werte nicht mehr einhält
Guter Rat vom Heizungsfachmann
Seit 1. November dürfen Heizkessel in Deutschland höchstens elf Prozent Abgasverluste aufweisen. So schreibt es die Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (BImSchV) vor. Trotzdem erfüllen nach Schätzungen des Schornsteinfegerhandwerks rund 600.000 Heizanlagen noch nicht die gültigen Grenzwerte. Die Besitzer dieser zumeist veralteten Heizkessel sollten jetzt unbedingt handeln und eine Nachbesserung oder Sanierung zügig in Angriff nehmen, rät das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO). Denn Durchmogeln ist nicht möglich.
Der Schornsteinfeger wird bei seiner nächsten Messung innerhalb der nächsten Monate die Nichteinhaltung der gültigen Grenzwerte beanstanden und zunächst eine sechswöchige Nachfrist zur Anpassung festsetzen. Ist danach noch immer nichts geschehen, bleibt dem Schornsteinfeger als Vollzugsbeauftragten des Gesetzgebers keine andere Wahl: Er muss die Überschreitung des Grenzwertes der jeweiligen Ordnungsbehörde melden. Und die kann der gesetzlichen Nachrüstpflicht mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro Nachdruck verleihen, in allerletzter Konsequenz sogar die Heizung zwangsweise stilllegen.
IWO-Tipp: Lassen Sie die Heizanlage umgehend von einem Fachhandwerker überprüfen. Eventuell könnte schon ein neuer Brenner helfen, vorerst die geforderten Werte einzuhalten. Eine solche Teilmodernisierung ist zwar zunächst deutlich preiswerter als eine Komplettsanierung, kann aber nur ein erster Schritt sein. Denn ein veralteter Kessel ist zumeist überdimensioniert und verbraucht auch mit einem neuen Brenner mehr als nach heutigem technischen Standard nötig. Unterm Strich wird mit einer veralteten Heizung also viel Geld vergeudet.
Insofern ist es besser, die alte Heizung gleich durch eine moderne sparsame Anlage zu ersetzen, noch bevor es richtig kalt wird. Dann zahlt sich die Investition bereits in dieser Heizperiode aus: Effiziente Öl-Brennwertgeräte zum Beispiel verbrauchen bis zu 40 Prozent weniger Energie als alte Standardheizkessel.
Vom Staat gibt es für eine Heizungsmodernisierung im Rahmen verschiedener Förderprogramme finanzielle Hilfe. So gewährt die KfW-Förderbank beispielsweise beim Einbau eines Öl-Brennwertgeräts in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage zinsgünstige Darlehen. Zudem erleichtern einige Hersteller mit Finanzierungs- und Bonusangeboten die Heizungserneuerung. Bauspardarlehen können ebenfalls für eine Heizungssanierung eingesetzt werden.
Besitzer veralteter Ölheizungen, die fachkundige Hilfe suchen, können über den Infoservice Ölheizung, Telefon 0180 / 1 999 888, oder über www.oelheizung.info einen kostenlosen Beratungstermin mit einem regionalen Fachhandwerker vereinbaren.