Erfolgreiche Lobbyarbeit der Bauspitzenverbände:

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Pflicht zur Einholung von Auszügen aus dem Bundeszentralregister wird wieder abgeschafft

Mit Erleichterung reagierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, heute in Berlin auf die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, die Pflicht zur Einholung von Auszügen aus dem Bundeszentralregister bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge wieder abzuschaffen. "Der Sachverstand hat gesiegt", kommentierte Knipper die Rücknahme der umstrittenen Regelung, die auf die gemeinsame Initiative der Bauspitzenverbände, des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, zurückgeht. Da die Vergabestellen in den meisten Fällen gar nicht zur Einholung von Auszügen aus dem Bundeszentralregister berechtigt waren, haben sie stattdessen die Vorlage von persönlichen Führungszeugnissen gefordert. Das Ministerium habe aber jetzt erkannt, dass besonders bei großen Bauunternehmen und Arbeitsgemeinschaften auf Grund der Vielzahl der Vertretungsberechtigten die Vorlage dieser Papiere mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, da die Beantragung nur persönlich unter Nachweis der Identität erfolgen kann. "Wir werten die geplante Gesetzesänderung als Erfolg für die Bauwirtschaft, auch im Sinne von Bürokratieabbau", erklärte Knipper. Knipper erwartet, dass die Vergabebehörden nun sofort auf Auskünfte aus dem Bundeszentralregister verzichten.

Das Ministerium plane jetzt zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Bewerbern um öffentliche Aufträge die Aufnahme von Straftaten in das Gewerbezentralregister, die in Bezug auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung relevant sind. Erforderlich sei es, die Straftatbestände eng zu fassen und zu konkretisieren sowie sicherzustellen, dass die Vergabebehörden nur in begründeten Zweifelsfällen in Zukunft Auskünfte einholen. In vielen Fällen sei zudem die Zuverlässigkeit vieler Bewerber den Vergabestellen aus früheren Verfahren bekannt, so dass auf personenbezogene Auskünfte verzichtet werden könne.


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