Kosten bei Hausverkauf wegen beruflichen Umzugs nicht absetzbar
Entstehen bei einem beruflich bedingten Verkauf des Eigenheims Aufwendungen, sind diese steuerlich nicht absetzbar.
Das hat nach Angaben von Wüstenrot der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 24.05.2000 (Az.: VI R 147/99) entschieden. Dem Kläger war es um den steuerlichen Abzug von Maklerkosten gegangen, die beim Hausverkauf anfielen, und einer Vorfälligkeitsentschädigung, die aufgrund vorzeitiger Darlehensablösung gezahlt werden musste.
Die Beträge wurden von ihm als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht, weil der Kläger beruflich bedingt seinen Wohnsitz aufgeben musste und dadurch zum Hausverkauf gezwungen war.
Nach Ansicht des Gerichts ist in einem solchen Fall jedoch vor allem die private Vermögenssphäre betroffen, die bei der Besteuerung unbeachtet bleibt. Dies gelte selbst dann, wenn der Arbeitnehmer aus wirt-schaftlichen Gründen zum Hausverkauf gezwungen gewesen sei, um am neuen Arbeitsort wieder ein Haus bauen zu können.