Deutscher Städte- und Gemeindebund und Bauindustrie
* Vergaberecht entbürokratisieren und praxisgerecht gestalten
* Vergabefremde Regeln beseitigen
Für eine pragmatische und praxisgerechte Entbürokratisierung des Vergaberechts mit dem Ziel, die dringend notwendigen Investitionen in Deutschland zu beschleunigen, haben sich heute das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, sowie der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Rechtsanwalt Michael Knipper, ausgesprochen. Hintergrund war die Veröffentlichung des Ergebnisberichts der Arbeitsgruppe "Verschlankung des Vergaberechts" durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf dessen Homepage (www.bmwa.bund.de).
Aufgabe dieser durch die Bundesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe war es, im Rahmen des sog. "Masterplans Bürokratieabbau" Vorschläge für ein vereinfachtes und verschlanktes Vergaberecht vorzulegen. Wie dem genannten Ergebnisbericht zu entnehmen ist, konnte eine Einigung über den richtigen Weg zu diesem Ziel nicht erreicht werden. Während das Konzept des BMWA einen radikalen Systemwechsel mit der Folge vorsah, das gesamte materielle Vergaberecht in einer Rechtsverordnung niederzulegen, vertraten die Vertreter der Öffentlichen Auftraggeber und der Wirtschaft das Konzept, innerhalb des bewährten, bestehenden Systems Verschlankungen vorzunehmen.
Der vom BMWA geplante Systemwechsel im Vergaberecht hätte vielmehr eine weitere Verrechtlichung und Bürokratisierung der öffentlichen Auftragsvergabe zu Folge. Insbesondere die Überlegung im Rahmen einer Vergaberechts-Novellierung den derzeit geltenden Vergaberechtsschutz der Bieter auch auf alle Bauauftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (derzeit 5 Mio. ) auszudehnen, löst keine Probleme, sondern erzeugt nur weitere", erklärte Landsberg. Ein solches Vorgehen wirke sich vor dem Hintergrund, dass hiermit ca. 90 % der bisher nicht erfassten kommunalen Auftragsvergaben zusätzlich einem erweiterten gerichtlichen Bieterrechtsschutz unterworfen würden, investitionshemmend aus und schaffe in der Praxis deutlich mehr Verfahren, Personal und letztlich Bürokratie.
Nachdrücklich sprachen sich beide Verbände, die ca. 13.000 kommunale Auftraggeber sowie ca. 4.500 Bauunternehmer vertreten, dafür aus, die Entscheidung über eine Auftragsvergabe allein an den Kriterien der Eignung der Unternehmen, also deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auszurichten. "Hiermit stimmt es nicht überein, wenn sowohl der Bund als auch die Bundesländer den Auftraggebern und Auftragnehmern immer wieder kostensteigernde vergabefremde Aspekte bei der Beachtung des Vergaberechts, also z. B. die Berücksichtigung von Tariftreueerklärungen oder der Lehrlingsausbildung, vorgeben", erklärten Landsberg und Knipper.
Die Verbände betonten weiter, dass auch in Zukunft das erfolgreiche Modell der gemeinsamen Erarbeitung der Vergaberegeln zwischen den Beteiligten der Öffentlichen Hand sowie der Auftragnehmer aufrechterhalten werden müsse. Erst durch die verantwortliche Mitwirkung von Auftragnehmern und Auftraggebern bei der Gestaltung des Vergabeverfahrensrechts werde gewährleistet, dass das Vergaberecht durch die damit garantierte Praxisnähe eine breite Akzeptanz durch die Anwender vor Ort erfahre.