Bauen einfacher machen! Bauindustrie begrüßt Infrastruktur- Planungsbeschleunigungsgesetz! Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz darf dies

Bauen einfacher machen! Bauindustrie begrüßt Infrastruktur- Planungsbeschleunigungsgesetz! Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz darf dies nicht konterkarieren!

„Die Planung von Infrastrukturprojekten in Deutschland muss vereinfacht werden. Nur so können wir sicherstellen, dass sich Deutschland mit einer leistungsfähigen Infrastruktur im internationalen Standortwettbewerb behaupten kann.“ Mit diesen Worten begrüßte heute der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, den Beschluss eines Gesetzentwurfs zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz) durch das Bundeskabinett am 11. Mai 2005. Das Gesetz sieht einen Maßnahmenkatalog vor, der von der Befristung der Beteiligung von Vereinen über den Verzicht auf Erörterungstermine in bestimmten Fällen bis hin zur Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz reicht. Knipper: „Für uns ist dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Investitionsbedingungen und der Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung am Standort Deutschland.“
„Dieses Gesetz darf jedoch nicht durch das geplante Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz konterkariert werden“, fordert Knipper. Es sei wenig hilfreich, wenn der Bau- und Verkehrsminister in seinem Gesetzentwurf die Fristen für Umweltschutzverbände bei der Anhörung im Planfeststellungsverfahren verkürze, gleichzeitig aber der Umweltminister in seinem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ein erheblich erweitertes Verbandsklagerecht für bestimmte Infrastrukturmaßnahmen einführen wolle.

Besonders zu kritisieren ist dabei, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit seinen Vorgaben weit über das hinausgehen wird, was europarechtlich durch die sog. Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie gefordert wird. Anstatt die Klagerechte von Umweltverbänden auf das europarechtlich zwingende Mindestmaß zu beschränken, sollen Umwelt-Verbände weitergehende Klagerechte erhalten als betroffene Bürger.

Knipper: „Für mich ist völlig unverständlich, warum ein Verband besser gestellt werden soll als tatsächlich betroffene Bürger. Zusätzliche Verbandsklagerechte werden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren weiter verzögern und damit Infrastrukturprojekte zusätzlich behindern oder sogar verhindern.“


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