» Gemeinsame Position zur Unternehmenssteuerreform / Städtetag und Gemeindebund sind offen für niedrigere Steuersätze / Höhe ihrer eigenen Steuer müssen Kommunen aber selbst festlegen
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin
(Verbandspresse, 18.04.2006 09:14)
(Berlin) - Die deutschen Städte und Gemeinden sind dafür offen, im Zuge einer Unternehmenssteuerreform zu niedrigeren nominalen Steuersätzen zu kommen. Gewährleistet werden müsse aber, dass das in der Verfassung garantierte Hebesatzrecht der Kommunen auf die wirtschaftskraftbezogene Gemeindesteuer (Gewerbesteuer) auch nach einer möglichen Reform erhalten bleibe.Das stellen der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einem heute veröffentlichten gemeinsamen Positionspapier fest, das bereits Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vorliegt. Die Erklärung der deutschen Städte und Gemeinden zur geplanten Reform der Unternehmensbesteuerung erläutert, was aus Sicht der Städte und Gemeinden nicht akzeptabel ist, welche Veränderungen an der Gewerbesteuer sinnvoll und wünschenswert sind und welche Änderungen gegebenenfalls im Rahmen eines Gesamtpaketes akzeptabel wären.
Die Präsidenten des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Ude und Bürgermeister Roland Schäfer, sowie die Vizepräsidenten, Oberbürgermeisterin Dr. h.c. Petra Roth und Oberbürgermeister Christian Schramm, erklärten heute dazu:
Die deutschen Städte und Gemeinden sehen den politischen Handlungsdruck, der sich aus den im internationalen Wettbewerb zu hohen nominalen Tarifen der Unternehmensbesteuerung ergibt. Sie verschließen sich deshalb nicht dem Ziel, die nominalen Steuersätze im Rahmen einer Reform zu senken. Angesichts der historisch niedrigen Steuerquote und im Interesse der Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden sehen wir allerdings keinen Spielraum für einen weiteren Verzicht auf Steuereinnahmen. Im Bereich der Gewerbesteuer/kommunalen Unternehmenssteuer könnten niedrigere nominale Steuersätze in dem Maße realisiert werden, wie eine Verbreiterung der Basis dieser Steuer gelinge.
Vorschläge zur Reform der Unternehmensbesteuerung, die sich auf die Gewerbesteuer und den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auswirken können, berührten fast 80 Prozent des gemeindlichen Steueraufkommens. Diese Zahl allein zeige die große kommunalpolitische Bedeutung des Themas.
Die Präsidenten und Vizepräsidenten des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sagten weiter: Die Städte und Gemeinden stellen sich weiterhin der Reformdebatte zur Unternehmensbesteuerung. Um einen politischen Konsens zu erleichtern, verzichten sie auch ganz bewusst auf Maximalforderungen. Aber das elementare Recht der Städte und Gemeinden, über die Höhe ihrer ureigenen Steuer selbst zu entscheiden, ist für uns einer der Punkte, die nicht verhandelbar sind. Jede Reform müsse die Leistungsfähigkeit der Kommunen sichern und dürfe sie nicht schwächen. Deutschland brauche nicht nur starke Unternehmen, sondern auch starke Städte und Gemeinden.
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