» Zwei weitere neue Fachanwaltschaften beschlossen: Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht / Fachanwalt für Informationstechnol

» Zwei weitere neue Fachanwaltschaften beschlossen: Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

(Verbandspresse, 04.04.2006 09:33)

(Berlin) - Die Satzungsversammlung der Deutschen Anwaltschaft hat am 03. April 2006 in Berlin die Einführung zwei weiterer neuer Fachanwaltschaften beschlossen und zwar den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und den Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Damit stehen zwei neue Fachanwaltschaften für die Anwälte zur Spezialisierung und Qualifizierung und für den Mandanten als Auswahlkriterium zur Verfügung. Mit diesen Beschlüssen sind die Forderungen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach Ausweitung der Fachanwaltschaften - 1999 auf einer außerordentlichen Vorstandssitzung in Mannheim beschlossen - umgesetzt worden.

„Mit den Beschlüssen der Satzungsversammlung und der Einführung von zwei neuen Fachanwaltschaften wird sowohl für die Anwaltschaft als auch für die Mandanten das richtige Signal gegeben“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Die Anwaltschaft muss sich spezialisieren und gleichzeitig qualifizieren, der Fachanwalt ist der geprüfte Spezialist. Die Fachanwaltschaft wird nur verliehen, wenn die theoretischen Kenntnisse in einer Prüfung nachgewiesen sind und die praktische Erfahrung gegenüber der Rechtsanwaltskammer dokumentiert wird. Außerdem ist mit der Führung der Fachanwaltschaft die jährliche Erfüllung einer Fortbildungsverpflichtung verbunden, die auch der zuständigen Rechtsanwaltskammer gegenüber nachzuweisen ist. Für den Mandanten wird es einfacher und übersichtlicher den richtigen, spezialisierten Fachanwalt für sein Rechtsproblem zu finden. Der Anwalt kann sich auf der anderen Seite in einem unübersichtlichen Markt besser positionieren.

Nach den Beschlüssen der Satzungsversammlung gibt es nunmehr 18 Fachanwaltschaften für folgende Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht und Informationstechnologierecht (IT-Recht).

Quelle/Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

eMail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: http://www.anwaltverein.de


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