BND-Neubau in Berlin: Unterstellung antidemokratischer Gesinnung unerträglich
In der Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung hat Gunnar Tausch den für den Bundesnachrichtendienst in Berlin geplanten Neubau angegriffen.
Hierzu nimmt Dr. Bernhard Schneider, Bundesgeschäftsführer des Bundes Deutscher Architekten BDA, wie folgt Stellung:
Verfahren: Der fehlende offene Wettbewerb und die unzureichend besetzte Jury
In der Tat war das von der Bundesregierung gewählte Verfahren in Anbetracht der Bedeutung der Bauaufgabe unzureichend. Im Gegensatz zu dem praktizierten Verhand-lungsverfahren ist der freie geistige Ideenwettbewerb das Verfahren der Wahl, um komplexe Bauaufgaben in Architektur und Städtebau anzugehen. In diesem Sinne hat der BDA zuletzt durch einstimmiges Votum auf dem 1. BDA-Tag in Köln am 12. März 2005 Stellung bezogen. Der BDA vertritt die Einschätzung, dass im Falle des BND-Neubaus legitime Sicherheitsinteressen der Bundesregierung auch bei Durchführung einer offeneren Form des Wettbewerbs hätten gewahrt werden können.
Dies hätte dann auch zur Folge gehabt, dass das Auswahlgremium den Regeln der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW) entsprechend besetzt worden wäre. Hierzu hätte es gehört, eine Jury von mindestens sieben Personen mit einer Mehrzahl von Fachpreisrichtern aus Architekten und Stadtplanern zu bestellen. Dieses bewährte Verfahren hätte die optimale Berücksichtigung aller relevanten Belange gesichert.
Allerdings muss sachlicherweise auch gewürdigt werden, dass die drei zur Entscheidung berufenen Behördenleiter von vier für ganz unterschiedliche architektonische Haltungen stehenden Architekten beraten wurden. Dem Vernehmen nach haben auch diese vier Quasi-Fachpreisrichter einstimmig den Entwurf von Jan Kleihues für den ersten Platz nominiert.
Unterstellung antidemokratischer Gesinnung unerträglich
Unabhängig vom legitimen, gegebenenfalls auch scharfen Werturteil der Architekturkritik ist es indessen unerträglich, wie dem Entwurf des Architekten Jan Kleihues und nur wenig verhüllt auch seiner Person in der Süddeutschen Zeitung eine antidemokratische Tendenz unterstellt wird. Wie im allgemeinen politischen Diskurs müssen auch in der Architekturkritik Grundregeln des demokratischen Umgangs miteinander gewahrt werden. Hierzu gehört es, so fernliegende wie schlichte Analogien zu den Schrecken des Nationalsozialismus oder denen anderer Diktaturen zu unterlassen eine wesentliche Errungenschaft der politischen Kultur in der Bundesrepublik und auch ein Stück Baukultur.
Anders als der Autor offenbar meint, ist die Entscheidung für eine kompakte Großform nicht demokratischer oder weniger demokratisch als die für mehrere kleine Baukörper. Dies gilt gleichermaßen für die von Jan Kleihues in Grundriss, Materialität und Dachform zum Ausdruck gebrachte gestalterische Haltung.
Auch wenn die gläserne Architektur des Bonner Plenarsaals von Behnisch sicher als gelungener Ausdruck für demokratische Gesinnung gelesen werden kann, so lässt sich ein Gestaltungsdogma hieraus nicht ablesen, im Übrigen schon gar nicht für die Bauaufgabe Geheimdienst.
Abschließend: Die Gewissheit, mit der sich der Autor zu Fragen der Funktionalität und Sicherheit des Gebäudes äußert, erstaunt. Immerhin haben drei Verwaltungspraktiker mit großer Erfahrung diesen Aspekt des Entwurfs insgesamt positiv beurteilt, insbesondere in der Frage der im Dienstalltag entstehenden Weglängen. Eine Äußerung hierzu erscheint daher entbehrlich.
bda-architekten.de