Noch bis zum 30. Juni zum Minijobber werden - Übergangsfrist läuft ab.
[Bochum, den 12. Juni 2003]
Seit dem 1. April gelten neue Regelungen für die so genannten Minijobs. Allerdings sind nicht alle Minijobber mit einem monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 400 Euro sozialversicherungsfrei. Bis zum 30. Juni 2003 können sich diese Arbeitnehmer rückwirkend von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen. Sie werden dann von der Minijob-Zentrale betreut.