Bauabzugsteuer Freistellungsbescheinigungen überprüfen
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt)
(Verbandspresse, 29.12.2004 14:18)
(Berlin) - Der Bund der Steuerzahler rät allen Unternehmern, die Bauleistungen erbringen, ausgestellte Freistellungsbescheinigungen auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. Vielfach laufen diese nämlich zum Jahreswechsel 2004/2005 aus.