» Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss überwacht werden
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
(Verbandspresse, 28.12.2005 08:55)
(Berlin) - Das vollständige Abbrennen von Feuerwerksraketen ist zu überprüfen. Geschieht dies nicht, muss ein möglicher Brandschaden mitgetragen werden, warnt die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Februar 2000 (Az.: 11 U 126/99).