Betreiber von alten Heizkesseln verfeuern bares Geld
Seit dem 1. November 2004 ist die Schonfrist für Betreiber von Heizkesseln mit einem zu hohen Schadstoffausstoß vorbei. Die Bundes-Immissionsschutzver-ordnung schreibt verschärfte Grenzwerte für den Abgasverlust vor elf Prozent bei Heizungen mit vier bis 25 Kilowatt Leistung, zehn Prozent bei einer Kesselleistung von 25 bis 50 Kilowatt und neun Prozent bei Kesseln über 50 Kilowatt Leistung. Kessel, die diese Werte um ein Prozent und mehr überschreiten, müssen ausgetauscht werden.