Bio im Garten
Wer Wildwuchs im eigenen Bio-Garten liebt, dem empfehlen ARAG Fachleute, sich gut zu überlegen, wo er sich niederlässt. In einem "gepflegten Wohngebiet" ist der Biogärtner nämlich verpflichtet, mindestens zweimal im Jahr die Sense zu schwingen (LG Bonn, 8 S 211/87).
Auch der benachbarte Ziergarten ist tabu für wild wachsende Pflanzen, denn wenn auf ihn das Gestrüpp des Biogartens übergreift, darf der Nachbar es beseitigen lassen und seinem Nebenan die Rechnung präsentieren (OLG Karlsruhe I W 31/71).