» Ärzte sollen bei Hausbesuchen Fahrtenbuch führen / Weigeldt: Das kann keiner im Ernst verlangen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
(Verbandspresse, 24.02.2006 10:33)
(Berlin) Seit Beginn des Jahres gilt eine neue Regelung bei der Besteuerung von Dienstfahrzeugen. Davon betroffen sind auch Ärzte, die bei Hausbesuchen das Auto nutzen. Sie sollen über diese Fahrten Buch führen, um sie gegenüber dem Finanzamt im Einzelnen nachzuweisen. Dazu erklärt Ulrich Weigeldt, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: