Die Aufgabe, die Fundamente, auch Gründungen genannt, grundsätzlich haben ist, die Lasten des Baukörpers, Verkehrslast und Eigengewicht in den Baugrund abzuleiten. Ein Fundament muss so bemessen sein, dass die Standsicherheit der Bauteile gewährleistet ist. Fundamente, die die Lasten verteilen sollen, werden unter den tragenden Elementen des Bauwerks angeordnet.
Ein Fundament besteht in der Regel aus Stahlbeton mit statischer Bewehrung. Die geringste Fundamentdicke beträgt nach der DIN-Norm mindestens 0,50 m.