Gemeinde darf Anwesen trotz Bürgerprotest anderer Straße zuordnen
Ärgerlich ist es allemal, wenn in einem Wohnviertel ein Straßenname gewechselt oder die Zuordnung eines bestimmten Anwesens zu einer Straße geändert werden muss. Den Anwohnern bleibt dann nichts anderes übrig, als Visitenkarten, Briefpapier und diverse andere Unterlagen neu zu bestellen. Grundsätzlich, so der Infodienst Recht und Steuern der LBS, hat eine Gemeinde jedoch das Recht zu einem solchen Schritt.