Rechtsstreit um Bambuspflanzen an der Grundstücksgrenze
Richter haben immer das letzte Wort. Wenn es sein muss, können sie sich mit ihrem gesunden Menschenverstand sogar über den Sachverstand von Experten hinwegsetzen. Das war nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern der Fall, als es in einem Prozess um die Frage ging, ob ein im Garten gepflanzter Bambus als Gras oder als Gehölz zu bewerten ist.