Obwohl das höchste europäische Gericht die Regelung zu den Fluggastrechten inzwischen bestätigt habe, werde sie von den Unternehmen noch nicht konsequent genug befolgt. Das zeigten zahlreiche Beschwerden, die die Schlichtungsstelle Mobilität erreichen. So erbrächten Flugunternehmen beispielsweise im Falle einer Annullierung häufig keine Ausgleichsleistungen. In anderen Fällen würden bei Verspätungen Verpflegungsgutscheine ausgegeben, obwohl alle Flughafenrestaurants geschlossen seien oder die auf dem Gutschein ausgewiesene Summe bei weitem nicht ausreiche.