Erfolge bei Durchführung des Europäischen Haftbefehls
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
(24.02.2005 15:32)
(Brüssel/Berlin) - Die EU-Kommission hat in einem vorgelegten Bericht die Durchführung des Europäischen Haftbefehls als Erfolg bewertet. Dieser ersetzt seit dem 01. Januar 2004 das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten. Dadurch wird in den meisten Fällen eine rasche Übergabe verdächtiger oder verurteilter Personen von einem Mitgliedstaat an einen anderen möglich.