» Kinder haften für Verletzungen durch Feuerwerkskörper
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
(Verbandspresse, 27.12.2005 14:12)
(Berlin) - Ein fast elfjähriger Junge haftet im Regelfall für Schäden, die aus einem nicht umsichtigen Hantieren mit Feuerwerkskörpern resultieren. Dies teilt die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 14. März 2005 mit (Az.: 8 U 3212/04).